: Volksbegehren: So geht’s jetzt
Wie ein Volksbegehren zustande kommen kann, regeln die Artikel 62 und 63 der Landesverfassung. Zunächst müssen 10 Prozent der Wahlberechtigten dem Begehren innerhalb von zwei Monaten zustimmen. Es gibt starke Einschränkungen: Zum Beispiel sind Volksbegehren zum Landeshaushalt oder zu Personalentscheidungen unzulässig. Ist das Begehren angenommen, gibt es innerhalb von vier Monaten einen Volksentscheid. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn sich mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligt und die Mehrheit für das Gesetz stimmt. US