Kommentar: NS-Folklore gehört verboten

Die rechtsextreme Kameradschaft "Frontbann 24" wird mit einem Verbot zu rechnen haben: ob ihrer NS-Nostalgie und ihres Fremdenhasses.

Es ist dreist, wie die Neonazis der Kameradschaft "Frontbann 24" breitbeinig in die Öffentlichkeit treten. Als Ordnungstrupp gerieren sie sich - in schwarzer Montur und mit Reichsadler auf der Brust. So geben sie sich erst gar keine Mühe, die Koketterie mit der NS-Diktatur zu verstecken. Schon 1924 gab es einen "Frontbann" - ein paramilitärischer Wehrverband und Vorläufer der SA, gegründet von Ernst Röhm. Zur Reminiszenz an dessen Gründungsjahr tragen die heutigen Nazis die "24" im Namen.

Es ist diese offene NS-Folklore, die dem "Frontbann 24" ein Verbot einbringen wird. Auch die vom Verfassungsschutz attestierte Gewaltbereitschaft und ihr ausgeprägter Fremdenhass werden dazu beitragen. In Flugblättern hetzen die Kameraden gegen "die gezielte Auslöschung der deutschen Kultur, Sitten und Gebräuche durch Überfremdung". Dass der Innensenator bereits ein halbes Jahr nach Aufkreuzen dieser Gruppe ein Verbot prüfen lässt, ist ein erfreuliches Zeichen: Martialisch gepflegte NS-Nostalgie hat in dieser Gesellschaft keinen Platz.

Dennoch werden die Wirrköpfe auch mit einem Verbot nicht verschwinden. Das zeigte sich an der 2005 verbotenen "Kameradschaft Tor" - die wenig später unter dem Label "Freie Kräfte Berlin" firmierte. Wichtig bleibt deshalb die frühzeitige schulische Aufklärung über Rechtsextremismus. Und die Schaffung einer robusten, demokratischen Bürgerschaft, die gar nicht erst zulässt, dass sich NS-Fetischisten zu Kameradschaften zusammenfinden. Foto: Amélie Losier

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