TERRORISMUS-PROZESS : Führendes PKK-Mitglied verurteilt
HAMBURG | Das Hanseatische Oberlandesgericht hat einen in Hamburg lebenden Kurden nach dem umstrittenen Paragrafen 129b StGB wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ zu zweieinhalb Jahre Haft verurteilt. Der 47-Jährige, dem keine Straftat vorgeworfen wird, soll als Regionalleiter die kurdische Arbeiterpartei PKK unterstützt haben. Laut OLG ist der PKK-Krieg in der Türkei für das Selbstbestimmungsrecht der Kurden terroristisch und nicht von der Genfer Konvention gedeckt. (kva)