Kommentar zu den Wasserbetrieben: Das Gesetz gegen das Schweigen

Die Wasserbetriebe gehören nicht dem Senat, sondern allen Berlinern. Deshalb haben sie ein Recht auf größtmögliche Transparenz des Unternehmens.

Mit den Wasserverträgen hat Berlin nicht nur die Hälfte der Wasserbetriebe verkauft. Auch die Deutungshoheit über die Frage, welche Informationen relevant für die Öffentlichkeit sind, wurde aufgegeben. Der von der großen Koalition aus CDU und SPD gestellte Senat versprach den Konzernen im Jahr 1999, dass über alle Inhalte aus dem Vertrag geschwiegen werden soll. Diese Omertà hielt: Bis heute werden die Berliner mit der Erklärung abgespeist, dass ihre hohen Wasserpreise mit Vereinbarungen zusammenhängen, deren Details geheim bleiben sollen.

Natürlich haben Unternehmen im Prinzip ein Recht darauf, dass ihre Geschäftsgrundlagen unter Verschluss bleiben. Doch bei normalen Unternehmen haben Kunden auch eine effektive Möglichkeit, sich gegen Abzocke zu wehren: Sie können den Anbieter wechseln. Die Wasserbetriebe haben dagegen ein Monopol. Wenn aber alle Bürger verpflichtet sind, diesen Anbieter zu benutzen, muss der im Gegenzug zu maximaler Transparenz verpflichtet werden.

Die SPD sieht die Privatisierung der Wasserbetriebe inzwischen als Fehler - und will die negativen Folgen abmildern. Dazu gehört auch, endlich Klarheit zu schaffen, zu welchen Bedingungen die Wasserbetriebe damals verkauft wurden. Und alle Bürger haben ein Recht, darüber informiert zu werden. Schließlich gehörten die Wasserbetriebe ja nicht dem Senat, sondern allen Berlinern. Die Transparenz sollte daher nicht nur bei der Privatisierung bestimmter Unternehmen der Daseinsvorsorge gelten, wie es die Koalition will, sondern bei allen landeseigenen Unternehmen.

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