Kommentar Bankenabgabe: Lex Ackermann
Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Deutsche Bank eine Art "Lex Ackermann" akzeptieren würde. Die Bankenabgabe dürfte rein symbolischen Charakter haben.
W elch ein Timing: Kurz vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen kündigt die Regierung eine Bankenabgabe an. Die Kreditinstitute sollen in einen Fonds einzahlen, der künftige Pleiten abfedert. Präsentiert wird die Abgabe wie ein Lernfortschritt: Nie wieder sollen die Steuerzahler für Konkursbanken aufkommen müssen.
Doch macht nicht nur das Timing misstrauisch, das sofort an billigen Stimmenfang denken lässt. Auch der Plan selbst irritiert, der die zentrale Frage unbeantwortet lässt: Wer soll diese Bankenabgabe zahlen?
Wie die Bundesregierung selbst einräumt, wäre es unfair, Sparkassen und Genossenschaftsbanken allzu sehr zu belasten. Schließlich tätigen sie kaum spekulative Geschäfte, weswegen sie die Finanzkrise weitgehend unbeschadet überstanden haben. Bleiben große Sünder wie Landesbanken, Hypo Real Estate oder Commerzbank. Doch diese Banken sind nicht einmal fähig, die jetzige Staatshilfe zurückzuzahlen oder angemessen zu verzinsen. Wenn sie eine Bankenabgabe abführen sollen, wird sie indirekt von den Steuerzahlern bestritten.
Ulrike Hermann ist Redakteurin mit Fachgebiet Finanzen bei der taz.
Potent ist nur die Deutsche Bank, die fraglos zu den weltweit wichtigsten Spekulanten gehört. Doch ist wenig wahrscheinlich, dass ihr Chef eine Art "Lex Ackermann" akzeptieren würde, die eine Bankenabgabe vor allem seinem Institut aufbürdet.
Wie immer die Bankenabgabe ausfällt - sie dürfte rein symbolischen Charakter haben. Gleichzeitig wird sie viel Arbeit machen, weil die Bilanz jeder Bank geprüft werden müsste, um die Höhe der Abgabe zu bestimmen. Es ist verräterisch, dass die Regierung nicht auf ein effektives Instrument setzt: die Finanzumsatzsteuer. Sie erfordert keine individuellen Prüfungen - und würde nicht nur Banken, sondern alle Spekulanten erfassen.
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