Fall David M.: Senatoren im Visier

Nach der Selbsttötung eines Abschiebehäftlings stellt der Flüchtlingsrat Strafanzeige gegen die Senatoren für Justiz und Inneres. Die wollen sich dazu nicht äußern.

Nein, noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben: die Senatoren Ahlhaus (r.) und Steffen. Bild: dpa [M]

Der Suizid des Abschiebehäftlings David M. im Zentralkrankenhaus am Holstenglacis bekommt ein juristisches Nachspiel: Im Auftrag des Flüchtlingsrats hat die Rechtsanwältin Sigrid Töpfer am Montag Strafanzeige gegen Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) und Justizsenator Till Steffen (GAL) sowie die beteiligten Beamten der Stadt gestellt - die Vorwürfe: Nötigung, Körperverletzung, Unterlassene Hilfeleistung und andere Delikte. "Aus Sicht des Flüchtlingsrats", sagt Töpfer, "ist der Tod des jungen Georgiers unabhängig von seinem wahren Alter von der öffentlichen Hand zu verantworten."

Als vermeintlich 17-Jähriger war M. Anfang Februar in Zurückschiebungshaft genommen worden. Im Jugendgefängnis Hahnöfersand hatte ein Psychologe eine "Selbsttötungsgefahr nicht ausgeschlossen". Die Bestellung einen Vormundes wurde ebenso unterlassen wie die Unterbringung M.s in einer Jugendeinrichtung.

Als M. aus Protest gegen Inhaftierung und drohende Abschiebung in den Hungerstreik trat, wurde er ins Zentralkrankenhaus verlegt. Nach einigen Tagen wurden die Sicherungsmaßnahmen gelockert, weil beim Personal der Eindruck entstanden war, M. habe sich "stabilisiert". Am 7. März fanden ihn Schließer dann erhängt in seiner Zelle.

"Dieser Vorgang ist strafwürdig und muss deshalb von der Staatsanwaltschaft untersucht werden", sagt Anwältin Töpfer. Der Tod M.s sei eine konsequente Folge einer immer repressiveren und ausgrenzenderen Politik. Mit der Strafanzeige gegen die beiden Senatoren sollen die "politisch Verantwortlichen" in den Fokus gerückt werden, so Töpfer. Ihr sei klar, dass Ahlhaus und Steffen strafrechtlich wohl nicht zu belangen seien. Jedoch müsse die Staatsanwaltschaft die Vorgänge untersuchen, bevor es für die Angehörigen nicht mehr möglich sei, gegen die verantwortlichen Ärzte und Beamten Strafanträge zu stellen. "Wir meinen die Strafanzeige sehr ernst", sagte Töpfer. Ahlhaus und Steffen wollten sich zu den Anzeigen gestern nicht äußern.

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