Ex-RAF-Mitglied Hogefeld: Über Nacht weiter in die Zelle
Die Bundesanwaltschaft lehnt eine Begnadigung des Ex-RAF-Mitglieds Birgit Hogefeld ab. Sie verbleibt im offenen Verzug. Regulär käme Hogefeld erst Mitte 2011 frei.

Birgit Hogefeld im Gerichtssaal während des Prozesses gegen sie im Jahr 1996. Bild: dpa
BERLIN taz | Die Bundesanwaltschaft hat sich gegen die Begnadigung des früheren RAF-Mitglieds Birgit Hogefeld durch den Bundespräsidenten ausgesprochen. In einer Stellungnahme lehnen die Karlsruher Bundesanwälte, die unter anderem Hogefelds ehemalige Richter und den Leiter ihres Gefängnisses befragt haben, eine vorzeitige Entlassung strikt ab. Das schreibt der Spiegel in der neuesten Ausgabe.
Die 53-Jährige zählt zur so genannten "Dritten Generation" der Roten Armee Fraktion (RAF). Nach mehr als 16 Jahren Haft wurde Hogefeld im Herbst vergangenen Jahres in den offenen Vollzug verlegt. Für die in Frankfurt-Preungesheim Inhaftierte bedeutet dies, dass sie seit Mitte August letzten Jahres tagsüber die Haftanstalt verlassen darf, die Nächte aber weiterhin in Gewahrsam verbringen muss. Anfang Oktober hat Hogefeld eine Tätigkeit als Volontärin im Großraum Frankfurt am Main aufgenommen.
Birgit Hogefeld, die an der Selbstauflösung der RAF in den Neunzigerjahren wesentlich beteiligt gewesen sein soll, wurde im November 1996 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass sie im August 1985 den US-Soldaten Edward Pimental aus einer Wiesbadener Bar in den Wald gelockt hatte und an seiner Erschießung beteiligt gewesen war. Hogefeld kritisierte vor Gericht die Ermordung Pimentals ausdrücklich als "aus menschlicher wie moralischer Sicht ganz einfach nicht zu rechtfertigen." Hogefeld war im Juni 1993 bei einer Schießerei in Bad Kleinen verhaftet worden.
Der Fall Hogefeld beschäftigt seit längerem das Bundespräsidialamt. Eine Prüfung des Gnadengesuchs läuft. Regulär käme Hogefeld, die im Gefängnis ein Fernstudium der Sozialpsychologie und Literatur abschloss, nach dem Verbüßen ihrer Mindesthaftdauer Mitte 2011 frei.
Leser*innenkommentare
Johnny Odenwald
Gast
Hogefeld war, wie auch aus obigem Artikel hervorgeht, maßgeblich an der Auflösung der RAF beteiligt und hat die übrigen "Genossen" aufgefordert, aufzugeben. Sie hat sich als eine der wenigen bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und öffentlich bereut. Kein Mensch, kein "gewöhnlicher" Mörder, muss in der BRD 16 Jahre im Bau hocken, und sei es bei noch so schlechter Führung.
@Rainer: Sie tun mir auch leid.
Neo-RAF
Gast
Freiheit für Birgit!
Holger! Der Kampf geht weiter
Rainer
Gast
Oooooh da tut sie mir aber leid!
offener Verzug
Gast
"Die Bundesanwaltschaft lehnt eine Begnadigung des Ex-RAF-Mitglieds Birgit Hogefeld ab. Sie verbleibt im offenen Verzug. Regulär käme Hogefeld erst Mitte 2011 frei. "
Bedarf ja wohl keines weiteren Kommentars :)
GAst
Gast
Ich will nicht kleinlich sein, aber "Vollzug" statt "Verzug" verhülfe dem Text zu deutlich mehr Sinnhaftigkeit. mfg
Thomas Braun
Gast
Es ist eigtentlich nicht möglich, den Sachverhalt aus der Ferne, also ohne Kenntnisse über die näheren Umstände als Grundlage eines Gnadenerweises zu beurteilen. Sicherlich hat Frau Hogefeld anwaltlichen und hoffentlich engagierten Beistand zwecks Gewährung eines ordnungsgemäßen Verfahrens und entsprechender Würdigung der für sie sprechenden Umnstände. Spekulationen jedwen Inhaltes führen letztlich für sie nicht zum angestrebten Erfolg.