Luftangriff im Kundus: Anwälte wollen Ministerium verklagen

Das Verteidigungsministeriumwill direkt und ohne die Anwälte der Angehörigen der Opfer des Luftangriffs vom 4. September 2009 über Entschädigungen verhandeln.

Opferanwalt Karim Popal will nun klagen. Bild: dpa

BREMEN taz Nachdem das Verteidigungsministerium die Verhandlungen mit den Bremer Anwälten Karim Popal und Bernhard Docke über die Entschädigung der Opfer von Kundus abgebrochen hat, kündigt Popal eine Klage vor einem Zivilgericht in Potsdam gegen das Ministerium an. Er halte den Abbruch für einen Fehler, denn die Bundeswehr gefährde dadurch ihr Ansehen bei den Menschen in und um Kundus, sagte Popal am Mittwoch der taz.

Der Anwalt verwahrt sich gegen den von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) am Dienstag geäußerten Vorwurf, er könne gar nicht nachweisen, dass und von welchen Angehörigen der Opfer des Luftangriffs vom 4. September 2009 er ordentlich mandatiert worden sei. Popal bekräftigt, dass er und seine Kollege Docke über 79 Vollmachten von Opfern und Hinterbliebenen des Bombardements verfügten. An ihrer Zuständigkeit habe sich nichts geändert. "Ich habe Kontakt zu meinen Mandanten, sie wollen weiter von mir vertreten werden", sagt Popal.

Gemeinsam mit einem Bundeswehrvertreter sei er bei einem Besuch in Kundus die Liste seiner Mandanten durchgegangen. "Diese Liste wurde so akzeptiert, es wurden keine Bedenken geäußert", so Popal. Er besitze ein Gesprächsprotokoll dieses Treffens vom 12. Januar 2010, das diese Übereinkunft belege.

Das Verteidigungsministerium verweist auf eine Mitteilung der Afghanischen Unabhängigen Menschenrechtskommission, nach der "circa 30 Personen" die Organisation kontaktiert hätten und eine finanzielle Entschädigung forderten. Sie seien "nach eigener Darstellung Opfer beziehungsweise Hinterbliebene des Luftangriffs", schreibt das Ministerium. Darunter seien auch Mandanten von Popal und Docke. Popal sagt, seine Vollmachten seien maßgeblich - und nicht das, was die Menschenrechtskommission der Bundeswehr vorgelegt habe.

Popal glaubt, das Verteidigungsministerium habe von Anfang an keine Entschädigung zahlen wollen, wohl um keinen Präzedenzfall für die Nato-Partner zu schaffen. Seitdem er die Mandate übernommen hatte, habe das Verteidigungsministerium gelogen und gezielt Unwahrheiten verbreitet. So habe er niemals eine Kostenrechnung über 200.000 Euro ausgestellt, wie Spiegel Online mit Verweis auf "Führungskreise des Ministeriums" berichtet hatte. Er habe dem Ministerium lediglich auf Nachfrage mitgeteilt, er und Docke würden ihre Tätigkeit gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen. "Das Ministerium war unfair und hat uns als honorargeile Anwälte hingestellt", sagt Popal.

Das Ministerium erklärte am Mittwoch, es habe vorige Woche eigene Entschädigungsverhandlungen in Afghanistan begonnen. "Es müssen die Gesprächsfäden nun neu geknüpft werden", sagte ein Sprecher. Durch die bisherige Gesprächsführung seien "mehr oder weniger sieben Monate Zeit verloren" worden. Das Ministerium hatte im Winter eine Soforthilfe im Wert von 150.000 Euro für Decken, Brennholz und Lebensmittel zur Verfügung gestellt. Welche Leistungen am Ende der neuen Gespräche stehen könnten, werde man sehen. Denkbar seien Projektförderungen und im Einzelfall "vielleicht auch finanzielle Entschädigungen". Die Leistungen seien nicht als Anerkennung einer Schuld, sondern als humanitäre Maßnahme zu sehen.

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