Zensur in Italien: Berlusconis Bürgerrecht

Weil Tonbandmitschnitte Berlusconis Affäre mit einem Callgirl bezeugen konnten, schränkt der italienische Präsident nun die Abhörrechte ein. Journalisten drohen damit bei Veröffentlichung solcher Dokumente bald Freiheitsstrafen.

Berlusconi will sich nicht länger beim telefonieren belauschen lassen Bild: ap

Italiens Journalistenverband ruft für den 28. April zu einer Demonstration gegen Silvio Berlusconis neuestes Zensurvorhaben auf: gegen ein Gesetz, das die Veröffentlichung von Abhörprotokollen drastisch einschränken soll. Und am liebsten würden wohl auch die Staatsanwälte auf die Straße gehen, denn ihnen sollen zugleich bei der Anordnung von Abhörmaßnahmen weitgehend die Hände gebunden werden. Bisher galt in Italien: Bei Vorliegen des Verdachts einer Straftat konnten die Staatsanwälte Telefone abhören lassen oder auch Lauschangriffe auf Wohnungen, Büros, Fahrzeuge starten.

Und weiter galt: Die Abhörprotokolle wurden zu den Ermittlungsakten genommen und waren bei Anklageerhebung in den Kanzleien der Gerichte für die Prozessparteien einsehbar. Schnell fanden so pikante Details auch ihren Weg in die Presse. Kaum ein Skandal der letzten Jahre hätte das Land erschüttert, wenn nicht die Mitschriften den Bürgern erlaubt hätten, sich ein Bild von den Vorgängen zu machen, egal ob es um die systematische Verschiebung von Spielen in der Ersten Fußball-Liga zugunsten von Juventus Turin ging, um den Versuch illegaler Bankenübernahmen, um Korruptionsgeschichten wie erst vor wenigen Wochen den Skandal bei Italiens Zivilschutz: Da konnten die Bürger zum Beispiel in den Zeitungen lesen, wie einer der verhafteten Bau-Unternehmer eine Massage-Session für den Zivilschutz-Chef Guido Bertolaso organisierte und sich anschließend darum sorgte, ob auch die Präservative ordentlich entsorgt worden seien.

Und in einem anderen Verfahren - diesmal gegen Berlusconi - erfuhr die Öffentlichkeit im letzten März, wie der Regierungschef am Telefon den Generaldirektor des Staatssenders RAI Mauro Masi ebenso wie ein Mitglied der Medienaufsicht zusammenstauchte, weil die es immer noch nicht geschafft hatten, die Sendung des Berlusconi-kritischen RAI- Journalisten Michele Santoro aus dem Programm zu werfen. "Nichtmal in Zimbabwe" seien solche Zensureingriffe des Ministerpräsidenten denkbar, stöhnte damals der eigentlich stramm auf Berlusconi-Linie liegende RAI-Chef Masi in den Telefonhörer - und ganz Italien erfuhr am Ende von dem verräterischen Lamento.

Doch damit soll jetzt endgültig Schluss sein - angeblich im Namen der Bürgerrechte. "Es hebe die Hand, wer sicher ist, noch nie abgehört worden zu sein", tönte Berlusconi am letzten Wochenende bei einer Rede zur Eröffnung der Mailänder Möbelmesse, und nur ein Arm ging hoch. "Sie zählen nicht, Sie leben in Amerika", bekam der Mann von Berlusconi zur Antwort. Doch demnächst sollen die Bürger vor den Staatsanwälten genauso wie vor der Presse sicher sein. Abhören dürfen die Ermittler nur noch für die Dauer von 60 Tagen; wenn die Verbrecher ausgerechnet dann einen Mord verabreden, ist das Pech für ihre Verfolger: Sie müssen ihre Apparate abschalten. Und sie dürfen das Mitgehörte auch nur noch für die im Abhörbeschluss genannten Verbrechen nutzen: Wenn ein Dealer statt über Rauschgiftgeschäfte über die Liquidierung eines Konkurrenten redet, darf das nicht gegen ihn verwandt werden. Am besten haben es Kriminelle, wenn sie mit Politikern telefonieren - denn diese Gespräche sind für die Staatsanwaltschaft bloß nutzbar, wenn das Parlament die Abhörung des Politikers genehmigt.

Erst recht verboten werden sollen private Abhörmaßnahmen: Das Opfer einer Erpressung, das den Täter mit einem Mitschnitt überführen will, riskiert nun selbst die Anklage - außer der Erpresser verrät sich im Gespräch. Denn wenn ein Mitschnitt nicht den Beweis einer Straftat liefert, wird er selbst zur Straftat. Ganz Italien dachte auch bei dieser Norm ganz unwillkürlich an Berlusconi: Er hatte letzten Sommer erst hartnäckig die Bekanntschaft mit dem Callgirl Patrizia D'Addario geleugnet -- musste dann aber zurückrudern. Die D'Addario hatte das Tonband mitlaufen lassen, während sie mit Silvio im Bett lag. Mit dem jetzt dem Senat vorliegenden Gesetz käme sie dafür in den Knast.

Und Knast droht bald auch den Journalisten, die so etwas veröffentlichen. Wer immer während eines Ermittlungsverfahrens aus Abhörprotokollen zitiert, bevor der Strafprozess eröffnet wird, wer immer auch nur den Sinn des Gesagten wiedergibt oder private Mitschnitte publiziert wird mit zwei Monaten Haft, mit Geldstrafen und zusätzlich mit einem Berufsverbot bedroht. Den Zeitungsverlegern dagegen drohen für jeden Artikel, der solche Indiskretionen enthält, Geldbußen von bis zu 500.000 Euro -- für viele Zeitungen wird journalistischer Mut der schnell zu wirtschaftlichen Existenzfrage.

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