Bundeskartellamt ermittelt: Amazon soll Marktmacht missbrauchen
Kritik am führenden Internet-Versandunternehmen: Amazon verbietet kooperierenden Händlern neuerdings, deren dort angebotene Waren anderswo billiger zu verkaufen. Das Bundeskartellamt ermittelt.
DÜSSELDORF afp/taz | Das Bundeskartellamt untersucht nach einem Bericht der Wirtschaftswoche, ob das Online-Kaufhaus Amazon mit seinen neuen Geschäftsbedingungen seine Marktmacht missbraucht. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs prüfe nach zahlreichen Beschwerden, ob sie gegen den Versandhändler vorgehen solle, berichtete das Blatt am Samstag vorab aus seiner neuen Ausgabe.
Hintergrund sei, dass Amazon Händlern ab Mai verbiete, auf der Plattform Amazon Marketplace angebotene Produkte auf anderen Plattformen preiswerter anzubieten. Dieses Verbot solle sowohl für die eigenen Online-Shops der Händler gelten als auch für konkurrierende Plattformen wie Ebay, Katalogverkäufe oder den Telefonvertrieb. Ab Mai droht Händlern laut neuem Regelwerk der Rausschmiss bei Amazon, falls sie ihre Preise bis dahin nicht angepasst haben.
Der Rostocker Fachanwalt Johannes Richard bezeichnete dieses Vorgehen in dem Blatt als "eindeutig kartellrechtswidrig", da Amazon seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze. Der Internetkonzern erklärte dagegen, lediglich sicherstellen zu wollen, dass seine Kunden immer einen attraktiven Preis bekommen. In anderen europäischen Ländern und den USA gebe es solche Preisvorgaben bereits.
Der Umsatz von Amazon in Deutschland soll im vergangenen Jahr rund 2,1 Milliarden Euro betragen haben, schätzen Handelsexperten. Unter der Rubrik "Marketplace" nutzen auch viele kleinere Händler das marktführende Versandunternehmen als Verkaufsplattform. Nach Branchenschätzungen lag der Umsatz der "Marketplace"-Händler 2009 insgesamt bei rund 330 Millionen Euro.