Fußball-Urteil des Sportgerichts: Neonazis dürfen mitspielen

Der Leipziger Verein "Roter Stern" wollte Rechtsextremen den Zutritt zu einem Spiel verweigern. Das Sportgericht erklärte den Ausschluss nun für unzulässig. Das Spiel gilt nun als verloren.

Leipzigs Fussballstadion bleibt künftig nicht nazifrei. Bild: dpa

BERLIN taz | Darf ein Fußballverein einem Spieler den Zutritt zum Spielfeld verweigern, weil er Neonazi ist? In Leipzig darf er nicht, hat ein Sportgericht entschieden. In dem konkreten Fall ging es um den Bezirksligisten Roter Stern Leipzig (RSL), der am Mittwoch vergangener Woche gegen den FSV Oschatz antreten sollte. Es habe Hinweise gegeben, dass einer der Spieler in der rechten Szene aktiv sei, sagte Sophia Bormann, die Präsidentin von Roter Stern, der taz: "In unserer Hausordnung steht, dass wir niemanden auf dem Gelände dulden, der mit diskriminierenden Aussagen aufgefallen ist. Das haben wir durchgesetzt." Der FSV Oschatz trat daraufhin nicht an und reiste wieder ab.

Der Ausschluss sei unrechtmäßig, urteilte nun das Leipziger Sportgericht und wertete das Spiel für RSL als verloren. "Nur der Verband hat das Recht, einen Spieler vom Spiel auszuschließen", sagte der Präsident des Leipziger Fußballverbandes, Rainer Hertle. "Selbst wenn der Verein ihm ein Hausverbot erteilen würde, müssten sie ihn zum Spielen ins Stadion lassen." Ein Stadionverbot könne für rassistisches oder diskriminierendes Verhalten zwar ausgesprochen werden, aber nur wenn dies im Verein oder während eines Spieles stattfinde: "Es kommt immer darauf an, wo sich dieses Fehlverhalten abspielt." Doch auch der FSV Oschatz hat das Spiel verloren. Laut Hertle hätte dieser "unter Protest" antreten müssen.

Der abstiegsgefährdete Verein hatte jedoch nur elf Spieler und weigerte sich, mit nur zehn zu spielen. Außerdem beklagte der langjährige ehemalige Vereinspräsident Achmet Gärtner einen feindseligen Empfang: "Bei unseren Spielen hat es bisher nie Probleme gegeben, uns als Nazis zu beschimpfen ist nicht normal." Beide Vereine haben aber angekündigt, das Urteil nicht anzufechten.

Stattdessen will RSL nun "die Lücken in den Satzungen und Ordnungen der Verbände auf anderem Wege ansprechen". Die Leipziger Bundestagsabgeordnete Monika Lazar (Grüne), die selbst in der Frauenmannschaft von RSL spielt, sagte der taz: "Im Leipziger Umland gibt es viele Vereine, in denen ähnlich fragwürdige Spieler mitspielen dürfen." Es müsse nun geregelt werden, wie mit solchen Spielern umgegangen werde, denn "das Vorgehen von Roter Stern ist ein Präzedenzfall und zeigt, dass es im sächsischen Fußball noch nicht genug Sensibilität gibt".

Roter Stern Leipzig versteht sich ausdrücklich als antifaschistischer Fußballverein. In Mügeln brach der Verein im April ein Spiel ab, weil Zuschauer antisemitische Parolen riefen. Auch dazu gab es zu Wochenanfang ein Urteil: Weil der Mügelner Verein nicht genug gegen die Parolen unternahm, gilt RSL als Gewinner.

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