Klage gegen Sparkasse erfolgreich: Bank muss NPD-Konto einrichten
Gegen ihren Willen muss eine Sparkasse ein Konto für die Rechtsextremen einrichten. Die Bank hat gegen das Urteil Antrag auf Berufung gestellt.
MÜNSTER dpa | Eine Sparkasse im Münsterland muss gegen ihren Willen ein Konto für die rechtsextreme NPD einrichten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden und damit einer Klage des NPD- Landesverbandes stattgegeben, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag bestätigte. Das Urteil stützt sich auf den Gleichbehandlungsanspruch, der im Parteiengesetz festgeschrieben ist.
Die betroffene Sparkasse in Steinfurt ist demnach als Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet, alle Parteien gleich zu behandeln. Da ein Stadtverband der CDU und ein Ortsverband der FDP Konten bei der Sparkasse führten, müsse dieses Recht auch der NPD eingeräumt werden, solange die Partei nicht vom Verfassungsgericht verboten sei, heißt es in dem Urteil.
Die NPD-Steinfurt hatte im Februar 2008 bei der Kreissparkasse einen Antrag auf Kontoeröffnung gestellt, den die Sparkasse ablehnte. Die Entscheidung ist moch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil hat die Sparkasse einen Antrag auf Berufung gestellt. Als nächste Instanz ist das Oberverwaltungsgericht in Münster zuständig.
Leser*innenkommentare
atypixx
Gast
@ Hans
Der Adolf hat die Parteien verboten, die ihm nicht passten. Was damals Recht war, ist heute Sache der Sparkasse?
Hans Albers
Gast
Wie war das doch damals mit Filbinger, was damals Recht war, kann heute kein Unrecht sein. Die Zahl der Marinerichter steigt erschreckend an.
Wehrhafte Demokratie?