Gericht macht Studis Hoffnung

AStA unterstützt Klagen gegen Gebühren für auswärtige Studierende. SPD erwartet keine Konsequenzen des Hamburger Urteils für Bremen

Bremen taz ■ „Genial“ findet der AStA der Universität Bremen das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichtes, das gestern die Studiengebühren für auswärtige Studierende kippte. Die Universität Hamburg erhebt seit April 2004 von jedem Studierenden, der seinen Wohnsitz außerhalb der Metropolregion hat, 500 Euro pro Semester. Bis zum endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes braucht nach dem Urteil nicht gezahlt werden.

Die Bremer Regierungskoalition hat im Oktober ein ähnliches Gesetz beschlossen. Nach den Erfolgen der Kläger aus Hamburg habe man sich abgesichert und teilweise anders argumentiert als die Hamburger, erläutert Birgit Busch, Bildungsobfrau der SPD-Fraktion. So habe man nicht wie in Hamburg eine „Metropolregion“ als Gebührengrenze definiert, sondern die Landesgrenzen als hieb- und stichfeste Grenze gewählt. Von dem Hamburger Urteil erwartet sie sich keine Auswirkungen auf Bremen.

„Das Gerichtsurteil führt ein fadenscheiniges Argument ad absurdum“, sagt dagegen Jan Bönkorst vom Bremer AStA. Es beschäftige sich nicht mit Einzelheiten der Landeskinder-Regelung, sondern berufe sich auf den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz. „Es hat deutlich gemacht, dass das Grundgesetz vor und hinter der Landesgrenze gilt“, so Bönkorst.

Bei Redaktionsschluss beriet der AStA noch das weitere juristische Vorgehen. Einerseits sollen Studierende Unterstützung bei individuellen Klagen erhalten, andererseits überlegt der AStA, eine eigene Klage anzustrengen. abe