Kommentar Schulgesetz: Gut für die Kinderseele

So einiges am Gesetzentwurf scheint vernünftig angesichts des verlorenen Volksentscheids.

Das neue Schulgesetz wird in einem erstaunlichen Tempo durchgezogen. Zeit für öffentliche Meinungsbildung ist kaum eingeplant. Das mag dem Druck geschuldet sein, den Alltag an den Schulen schnell wieder neu zu regeln.

Aber es geht auch darum, "Wir wollen lernen"-Sprecher Walter Scheuerl zufrieden zu stellen, damit er keine Wählerinitiative gründet. Die könnte vor allen den Volksparteien CDU und SPD gefährlich werden.

So einiges am Gesetzentwurf scheint vernünftig angesichts des verlorenen Volksentscheids. Eine gute Idee, weil gut für die Kinderseelen, ist die Abschaffung der formalen Schulformempfehlung. Das heißt ja nicht, dass Eltern nicht mehr zu hören bekommen, wenn sich ihr Kind prächtig entwickelt, toll lesen kann oder super rechnet. Es geht umgekehrt darum, dass Kindern im Alter von zehn Jahren die Abwertung erspart wird, nicht "gymnasiumsempfohlen" zu sein. Zumal ja sicher ist, dass diese Empfehlungen oft falsch sind.

Es ist zu hoffen, dass hier jetzt nicht konservative Kreise reflexhaft reagieren und den Erhalt der Empfehlung als Symbol einklagen. Natürlich sind viele Eltern stolz auf die Gymnasial-Empfehlung, es ist eine Bestätigung dafür, dass sie ihr Kind gut begleitet haben. Eltern brauchen Bestätigung. Aber die können sie auch künftig im Lehrergespräch bekommen.

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Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.

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