Streit der Woche: Verhindert der Medienpranger Sexualstraftaten?

RTL2 will mit „Tatort Internet“ mutmaßliche Pädophile enttarnen, Boulevardzeitungen spüren freigelassene Sexualstraftäter auf. Ihr erklärtes Ziel: potenzielle Opfer schützen.

Stephanie zu Guttenberg kämpft öffentlich gegen Kindesmissbrauch - mit Buch und RTL2. Bild: dapd

In Sachen Grenzüberschreitungen ist RTL2 kein unbeschriebenes Blatt. Der Sender hat sich mit Formaten wie Big Brother und zahlreichen recht freizügigen Dokumentations-Formaten bei den Medienschützern der Republik einen veritablen Ruf als enfant terrible erspielt. Bei RTL2 weiß man: Sex sells. Und Crime auch.

Wenn nun in „Tatort Internet“ Männer vor die Kamera gelockt werden, die in Chats zwölf- bis dreizehnjährige Mädchen angesprochen haben – dann verfolgen die Macher der Sendung nach eigenen Angaben aber vor allem einen guten Zweck: Um Aufklärung gehe es bei dem Format, sagt etwa Ministergattin Stephanie zu Guttenberg, die die Sendung moderiert. Eltern sollen für die Gefahren des Internets sensibilisiert werden, um ihre Kinder besser schützen zu können.

Auch Boulevardzeitungen behaupten, sie handelten aus diesen Motiven, wenn sie aus der Sicherungsverwahrung entlassene Sexualstraftäter aufspüren und ihren Aufenthaltsort publik machen. Durch öffentliches Interesse wollen Boulevardreporter Kontrolle über potenzielle Wiederholungstäter ausüben. Ein Muster, das etwa bei der Freilassung des vorbestraften Vergewaltigers Karl D. im Januar 2010 zu beobachten war. Und von Organisationen wie „familywatchdog“ praktiziert wird, die in den USA umfangreiche Listen mit den Wohnorten verurteilter Sexualstraftäter publizieren. Aus ihrer Sicht: Information zum Schutze potenzieller Opfer.

Politiker wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußern allerdings Bedenken: Der mit der Sendung „Tatort Internet“ errichtete Medienpranger berge Gefahren, sagte die Ministerin am Dienstag. So sei etwa eine Vorverurteilung Unschuldiger möglich. Schließlich gilt auch für vermeintliche Sexualstraftäter die Unschuldsvermutung: Urteile fällen Gerichte, nicht Fernsehsender. Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten können während solcher modernen Medienjagden allerdings leicht in Vergessenheit geraten.

Welch gravierendere Folgen eine Zurschaustellung haben kann, das wird am Beispiel des in „Tatort Internet“ aufgespürten mutmaßlichen Pädophilen deutlich: Der Mann wurde mittlerweile von seinem Arbeitgeber Caritas entlassen, und als vermisst gemeldet.

Einige Beobachter halten „Hetzjagden“ auf die Zurschaugestellten für möglich. Das gilt freilich auch für freigelassene Sexualstraftäter. Es geht also darum, was höher einzuschätzen ist: Der Schutz der Persönlichkeit und die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung auch für vermeintliche potenzielle Straftäter – oder der Schutz potenzieller Opfer sexuellen Missbrauchs. Und es geht um die Frage, ob öffentliche Stigmatisierung überhaupt ein wirksames Mittel ist, um potenzielle Sexualstraftäter zu bremsen.

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