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Archiv-Artikel

Zetzmann-Krien will kämpfen

ARBEITSRECHT Diane Zetzmann-Krien und die Bremer Aufbaubank wurden sich am Donnerstag nicht einig: Die ehemalige Geschäftsführerin hatte vor dem Landgericht gegen ihre fristlose Kündigung geklagt

Von JPB
„Ich habe das Wohl der Bank zu verantworten und bin persönlich haftbar“

DIANE ZETZMANN-KRIEN, EHEMALIGE GESCHÄFTSFÜHRERIN DER BREMER AUFBAUBANK

Eine gütliche Einigung ist am Donnerstag nicht drin gewesen. Nicht von Seiten der Bremer Aufbaubank, die Bremen gehört. Und auch nicht für deren ehemalige Geschäftsführerin Diane Zetzmann-Krien. Beide Seiten hatten sich im Landgericht getroffen, Zetzmann-Krien klagte gegen ihre fristlose Kündigung. Die war ihr Juli 2012 überraschend ausgesprochen worden, vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der Bank, Wirtschaftsstaatsrat Heiner Heseler (SPD). Der Schritt hatte für Aufsehen gesorgt, Zetzmann-Krien war in den zwei vorherigen Jahren für ihr Management gelobt worden.

Für den Vorsitzenden Richter Claus Böhrnsen, dem Bruder von Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD), hing alles an einer E-Mail, die Zetzmann-Krien im Juli 2012 an Staatsrat Heseler gerichtet hatte. Böhrnsen teilte Heselers Auffassung, dass dadurch das Vertrauensverhältnis zur Geschäftsführerin „massiv gestört“ worden sei. Eine Vermischung von privaten Interessen mit den Interessen des Unternehmens, so Böhrnsen.

Zetzmann-Krien hatte in dem Schreiben die Zustimmung zu einer Transaktion an die Verlängerung ihres befristeten Arbeitsvertrages geknüpft. In dem Streit ging es damals um eine große Summe: Bei der Bremer Landesbank sollten insgesamt 480 Millionen Euro an „Stillen Einlagen“ Bremens in Stammkapital umgewandelt werden. Ein Vorgang, der nach den neuen „Basel III“ - Regelungen der Bankenaufsicht nötig wurde, um die Landesbank zu stärken. 230 Millionen Euro dieser „stillen Einlagen“ Bremens wurden von der Bremer Aufbaubank gehalten. Beschlossen hatte das der Senat im Mai 2012. Im Juli brauchte es dafür die Zustimmung der Aufbaubank-Chefin Zetzmann-Krien, sie unterschrieb auch am 19. Juli 2012. Dennoch war ihre E-Mail nicht vergessen worden. „Wir reden ja hier nicht über einen einfachen Lagerarbeiter“, sagte der Rechtsanwalt Dieter Janßen, der die Bremer Aufbaubank vertrat.

„Ich bin erschüttert“, sagte Diane Zetzmann-Krien nach dem Gerichtstermin zur taz. Ihr geht es vor allem um ihre Reputation, im Bankenwesen sei Vertrauen sehr wichtig. Seit ihrer Entlassung herrsche bei ihr „Stillstand“. Die E-Mail würde sie heute nicht mehr so schreiben: „Es war eine hochemotionale Situation.“ Als Geschäftsführerin könne sie nicht einfach angewiesen werden, etwas zu unterschreiben: „Ich habe das Wohl der Bank zu verantworten und bin persönlich haftbar.“ An den Millionen hätten Zinserträge gehangen, die Entscheidung darüber „drastische“ Folgen haben können: „Im schlimmsten Fall hätte die Bank Verluste geschrieben und Fördermöglichkeiten hätten sich reduziert“, sagt Zetzmann-Krien, „Ich habe viel Herzblut in die Arbeit in die Bank investiert.“

Ihr Anwalt Gernod Meinel brachte ein weiteres Detail zur Sprache: Seine Mandantin habe die Papiere damals zwar unterschrieben, aber noch bevor sie diese übergeben konnte, sei sie bereits als Geschäftsführerin abberufen worden. Das aber sei für einen gültigen Vertragsabschluss nötig. Eine Spitzfindigkeit? Meinel zumindest zieht in Zweifel, dass die Umwandlung der vielen Millionen komplett rechtsgültig abgelaufen sei.

Ende März soll das Urteil erfolgen. Zetzmann-Krien kündigte an, notfalls in die nächste Instanz zu gehen.  JPB