Menschenrechtler Gössner über seinen Prozessausgang: "Ich vermisse nichts"

Fast 40 Jahre lang hat der Inlandsgeheimdienst den Bremer Menschenrechtler Rolf Gössner bespitzelt. Rechtswidrig war das von Anfang bis Ende, hat das Verwaltungsgericht Köln gestern geurteilt.

Anwalt unter Beobachtung: Rolf Gössner (r.) vertrat den im Mai 1994 von Polizeibeamten misshandelten Journalisten Oliver Neß (l.). Bild: dpa

taz: Herr Gössner, herzlichen Glückwunsch! Hatten Sie dieses Urteil erwartet?

Rolf Gössner: Nein, nicht unbedingt in dieser Klarheit.

Wie weit kennen Sie jetzt Ihre Verfassungsschutz-Akte?

Von meiner etwa 2.000 Blatt umfassenden Personenakte sind 80 Prozent geschwärzt oder ausgetauscht. Das Bundesinnenministerium hatte eine entsprechende Sperrerklärung verfügt -aus Gründen des Quellenschutzes, der Ausforschungsgefahr und des Staatswohls muss der Großteil der Akte geheim gehalten werden. Auch das Verwaltungsgericht konnte nicht die vollständige Akte einsehen.

Lässt sich das nicht einklagen?

Gegen diese Weigerung hatte ich parallel vorm Bundesverwaltungsgericht geklagt, um die Geheimhaltung in einem In-camera-Verfahren überprüfen zu lassen.

In-camera-Verfahren?

Das ist ein Geheimverfahren ohne Mitwirkung des Klägers: Die Geheimdienstmethoden verlängern sich bis in justizielle Verfahren. Nach Auswertung der gesperrten Aktenteile kamen die höchsten Verwaltungsrichter zum Ergebnis, dass diese weiter geheim bleiben müssten.

Aber jetzt ändert sich das?

Nein, beim vorliegenden Urteil ging es um die Frage der Rechtswidrigkeit der Beobachtung und der Personenakte. Das Urteil ändert nichts daran, dass der größte Teil der - für rechtswidrig erklärten - Akte geheim gehalten wird. Die Geheimhaltungsgründe existieren weiter.

Aber ist das nicht schwer erträglich: Sie wissen, Sie wurden bespitzelt, womöglich von Menschen des eigenen Umfelds, und wissen nicht, von wem?

Das gehört zum Geheimdienstgeschäft: der Schutz vor Enttarnung menschlicher Quellen, also der Zuträger des VS. Die, so steht es in der Sperrverfügung des Bundesinnenministeriums, wären an Leib und Leben gefährdet, wenn ich deren Identität erfahren würde!

Ist für Sie denn wenigstens klar geworden, was 1970 Anlass der Überwachung war?

Erst beriefen sich die Prozessvertreter auch da auf Geheimhaltungspflichten: Sie dürften nicht sagen, weshalb ich in die Beobachtung geraten bin. Später behaupteten sie, meine Mitgliedschaft im Sozialdemokratischen Hochschulbund sei der Anlass gewesen - obwohl ich nie Mitglied war.

Seit wann wussten Sie von der Überwachung?

Seit meinem ersten Antrag auf Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten. Das war 1996. Und siehe da: Es kam als Antwort gleich ein ganzes Dossier, das bis ins Jahr 1979 zurückreichte.

Aber ein Gefühl des Beobachtetseins gab es schon vorher?

Sicher, dieses Gefühl gab es etwa bei heiklen Recherchen über bundesdeutsche Sicherheitsorgane immer wieder, insbesondere im Zusammenhang mit meinen Büchern. Es war nicht immer nur ein Gefühl …

Hat das Ihre Arbeit beeinflusst?

Da stellt man sich tatsächlich die Frage, was das Wissen um die eigene Beobachtung und die Negativbewertung durch den Verfassungsschutz mit mir und aus mir machen, ob sich mein Verhalten dadurch ändert, ob ich mich womöglich schleichend anpasse, also Themen oder Kontakte meide - ob also die Schere im Kopf seitdem klammheimlich ihr zerstörerisches Unwesen treibt. Ich hoffe, dass ich dies alles einigermaßen unbeschadet überstanden habe - obwohl die ganze Angelegenheit wertvolle Lebenszeit und -kraft gekostet hat.

Eingestellt wurde die Beobachtung 2008 wegen einer veränderten Bedrohungslage?

Ja, die Bedrohungslage habe sich geändert und die knappen Ressourcen müssten nun für andere Schwerpunkte eingesetzt werden - nach 39 Jahren, in deren Verlauf die DDR unter- und der Kalte Krieg zu Ende gegangen und der internationale Terrorismus als neue Gefahr erkannt worden waren! Die teils merkwürdige, teils unglaubwürdige, teils lächerliche Begründung lässt eher darauf schließen, dass nach einem Notausstieg gesucht wurde, um eine unhaltbare Situation zu beenden.

Hat dabei eine Rolle gespielt, dass Sie mittlerweile Bremer Verfassungsrichter sind?

Das weiß ich nicht. Aber das Verwaltungsgericht hatte 2008 schon beim Bundesamt nachgefragt, ob nach meiner Wahl zum stellvertretenden Richter am Staatsgerichtshof nicht eine neue Situation eingetreten sei. Darauf antwortete der VS ganz ungerührt: Nein, auch Richter könnten geheimdienstlich beobachtet werden, wenn die Voraussetzungen vorlägen. Und das sei bei mir der Fall. Wenige Monate später kam dann die Mitteilung, dass die Beobachtung eingestellt worden sei.

Wie lebt es sich, so ungeschützt?

Danke, gut. Das werde ich häufiger gefragt. Die Beobachtung war fester Bestandteil des größten Teils meines Lebens; da ist es schon eine Umstellung, so staatsschutzlos zu leben. Aber ich vermisse nichts und ich fühle mich erleichtert.

Trauen Sie der Einstellung?

Da kann man sich nie sicher sein - zumal die Beobachtung ja jederzeit wieder aufgenommen werden könnte. Doch nach diesem sensationellen Urteil dürfte die Hürde höher liegen. Insofern gibt es jetzt mehr Schutz, auch für andere.

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