Urteil gegen NPD bestätigt: "Rückführungsbriefe" strafbar

Das Landgericht bestätigt ein Urteil gegen Funktionär Hähnel: Zehn Monate Haft auf Bewährung wegen Volksverhetzung.

Die NPD findet, ihre politischen Gegner müssten es ertragen, wenn sie "etwas härter angegangen" würden. Bild: reuters

Teilnahmslos saß der NPD-Funktionär Jörg Hähnel am gestrigen Freitagnachmittag im Gerichtssaal, die Arme vor der Brust verschränkt, den Blick gen Boden gerichtet. Einen Freispruch hatte er in seinem Berufungsprozess verlangt, doch den verwehrte ihm das Berliner Landgericht - und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Dezember 2010.

Darin war der frühere NPD-Landesvorsitzende wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Dagegen legte Hähnel Berufung ein.

Rund 30 Briefe hatte die NPD im Spätsommer 2009 an Berliner Lokalpolitiker mit Migrationshintergrund verschickt. Darin informierte ein "Ausländerrückführungsbeauftragter" über einen "Fünf-Punkte-Plan" zur Rückführung der Ausländer in ihre "Heimatländer". Dieser Plan wurde auch auf der NPD-Homepage online gestellt. Daraufhin durchsuchte die Polizei die NPD-Parteizentrale in Köpenick. Sie stellte fest, dass das Schreiben auf Hähnels Arbeitscomputer geschrieben worden war.

Während das Gericht für den Aufruf weiterhin Hähnel verantwortlich macht und darin eine Aufstachelung zum Hass sieht, verwies dessen Anwalt Wolfram Nahrath auf die Meinungsfreiheit. Seiner Ansicht nach handele es sich bei den verschickten Briefen um einen Beitrag zur politischen Meinungsbildung. Außerdem müssten es politische Gegner der NPD ertragen, wenn sie "etwas härter angegangen" würden. "Das gehört zum politischen Wettstreit", so Nahrath. Zudem sei nicht bewiesen, dass der Angeklagte für die verschickten Briefe verantwortlich sei.

Hähnel selbst verweigerte die Aussage und zeigte keinerlei Unrechtsbewusstsein. Die vorgeladenen Zeugen mit Migrationshintergrund beachtete er schlichtweg nicht. Bei den Empfängern der Briefe löste die Argumentation des Anwalts im Gerichtssaal Fassungslosigkeit und Kopfschütteln aus.

Zu ihnen gehört auch Gülaysan Karaaslan von der Neuköllner Linkspartei. "Ich empfand den Brief als diskriminierend", sagte sie. Zudem habe sie Angst um ihre Familie gehabt. Ähnliche Gefühle rief das Schreiben bei dem SPD-Bezirksverordneten Vincent Paul aus Treptow-Köpenick. "Dieses Schreiben hat mich getroffen, schockiert und verärgert", sagte er. Unweigerlich habe Paul an deportiert werdende Menschen denken müssen. "Mein Vater stammt aus Somalia, aber deshalb bin ich kein Mensch zweiter Klasse." Dementsprechend zufrieden zeigten er und die anderen Empfänger der "Rückführungsbriefe" sich nach dem Prozess.

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