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Archiv-Artikel

Heuersdorf wird abgebaggert

Sächsisches Verfassungsgericht billigt den Untergang der 700 Jahre alten Gemeinde

LEIPZIG afp/dpa ■ Die sächsische Gemeinde Heuersdorf bei Leipzig ist im jahrelangen Rechtsstreit um die geplante Abbaggerung des Ortes vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats gescheitert. Das Gericht erklärte am Freitag in Leipzig das so genannte Heuersdorf-Gesetz, das die Abbaggerung der Gemeinde regelt, für rechtmäßig. Es verstößt nach Auffassung der Richter nicht gegen die Landesverfassung. Die Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft mbH (Mibrag), die den Tagebau Schleenhain südlich von Leipzig betreibt, will rund 50 Millionen Tonnen Braunkohle fördern, die unter Heuersdorf lagern. Die Kohle versorgt das benachbarte Kraftwerk Lippendorf.

Die 700 Jahre alte Gemeinde hatte gegen das 2004 in Kraft getretene Heuersdorf-Gesetz geklagt, weil sie es für verfassungswidrig hält. Vor fünf Jahren war es ihnen gelungen, das erste Gesetz zu kippen. Geschockt verfolgten Ortsvorsteher Horst Bruchmann (parteilos) und mitgereiste Bewohner die Urteilsverkündung. Die Mibrag hatte hingegen stets argumentiert, dass das Kraftwerk nur mit der Heuersdorfer Kohle wirtschaftlich arbeiten kann, und die Abbaggerung des Ortes mit dem Gemeinwohl begründet. Die Heuersdorfer kämpften mehr als zehn Jahre gegen die Zerstörung ihres Heimatortes. Nach dem jahrelangen Streit leben noch rund 130 von einst mehr als 300 Menschen in Heuersdorf.