Überfüllte Hochschulen: SPD will Studienabschlussprämie

Der Bund soll den Unis dauerhaft unter die Arme greifen, findet die SPD. Für jeden Absolventen sollen Hochschulen belohnt und neue Studienplätze geschaffen werden.

Hilft eine Absolventenprämie, die überfüllten Unis in den Griff zu bekommen? Bild: dapd

BERLIN taz | Wer sich derzeit an den Hochschulen umschaut, erlebt ungewöhnliche Szenen. Studierende, die sich in Kinosesseln räkeln, auf der Leinwand läuft die BWL-Übertragung aus dem Hauptgebäude. Erstsemester, die zum Seminar erscheinen, ausgerüstet mit dem Reader der Seminarliteratur in der einen und einem Stuhl in der anderen Hand.

515.800 Erstsemster haben zum Wintersemester ein Studium begonnen, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch bekannt gab. Mehr als Politik und Hochschulen erwartet hatten.

Angesichts überfüllter Hochschulen hat das Wissenschaftsforum der SPD am Donnerstag einen dauerhaften Bundeszuschuss für eine bessere Ausstattung der Hochschulen vorgeschlagen. Die im Forum organisierten Politiker und Wissenschaftler sprechen sich für eine Prämie aus, die Hochschulen für erfolgreiche Studienabschlüsse bekommen. Bei fast 300.000 Absolventen pro Jahr und einer vorgeschlagenen Prämie von 5.000 Euro hätten die Hochschulen jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung.

Seit Mitte der 90er Jahre hat sich die Zahl der Studienanfänger mehr als verdoppelt. Die Grundfinanzierung der Hochschulen für die Ausbildung der Studierenden und Nachwuchswissenschaftler ist im selben Zeitraum aber nur um 6 Prozent gestiegen.

Die Sprecherin des Forums, die ehemalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn, betonte man müsse weg davon kommen, Notlagen zu entschärfen. Die vorgeschlagene Studienabschlussprämie erhöhe die Grundfinanzierung und setze Anreize für eine Verbesserung der Lehre. Mit dem Geld könnten die Hochschulen nämlich langfristig planen und die Betreuung in der Lehre verbessern, indem sie Mitarbeiter auf Dauerstellen statt befristet einstellen.

Einen Haken hat der Vorschlag jedoch: Das Grundgesetz verbietet es dem Bund, Bereiche mitzufinanzieren, für die allein die Länder zuständig sind. So ist es dem Bund verboten, auf Dauer Geld in die Hörsäle und Schulen zu tragen, weil Bildung Ländersache ist. Um das Verbot abzuschaffen, müssten Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit ändern. "Diese Debatte wird 2013 wieder angestoßen", ist sich Bulmahn sicher.

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