Subventionen in der Landwirtschaft: Wer viel hat, bekommt noch mehr

Der Vorschlag der EU, die Agrarsubventionen für Großbetriebe zu begrenzen, wird in Deutschland weniger als 100 Betriebe treffen. Bauern fordern eine gerechtere Verteilung.

Der dümmste Bauer .... Die EU folgt nicht diesem Sprichwort. Dort bekommen die größten Bauern die höchsten Subventionen. Bild: ap

BERLIN taz | Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Begrenzung der wichtigsten Subventionsart für besonders große Landwirtschaftsbetriebe würde weniger Firmen in Deutschland treffen als bisher bekannt. "Es sind weniger als 100 Betriebe betroffen", sagte Georg Häusler, Kabinettschef von Agrarkommissar Dacian Ciolos, vergangene Woche Journalisten in Berlin.

Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, würden die Direktzahlungen also für maximal 0,03 Prozent aller 299.000 Betriebe hierzulande auf 300.000 Euro pro Jahr begrenzt sein. Bisher war man davon ausgegangen, dass bei rund 1 Prozent der Firmen, also rund 3.000 Betrieben gekürzt würde.

Dennoch kämpfen der konservative Bauernverband und Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) vehement gegen den Plan aus Brüssel. Ihre Begründung: Er führe zu mehr Bürokratie und Wettbewerbsverzerrungen. Kritische Bauern verlangen dagegen eine gerechtere Subventionsverteilung.

10.000 Euro für den Durchschnittsbetrieb

Die Direktzahlungen machen 40 Milliarden der 58 Milliarden Euro aus, mit denen die EU jährlich die Landwirtschaft unterstützt. Sie werden bisher vor allem pro Hektar vergeben - wer viel hat, bekommt mehr. Das führt laut Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) dazu, dass manche hochrationalisierten Großbetriebe auf die Arbeitsstellen umgerechnet mehr als 100.000 Euro für jeden Mitarbeiter kassieren. Der deutsche Durchschnittsbetrieb dagegen erhalte nur 10.000 Euro - das kritisiert die AbL als Wettbewerbsnachteil für Höfe mit mehr Arbeitskräften.

Dass nach dem Vorschlag der EU-Kommission nur so wenige Betriebe die Zahlungen über 300.000 Euro verlieren sollen, liegt vor allem an einer geplanten Regel: Die Landwirte können ihre kompletten Lohnkosten anrechnen und damit die Kürzungen vermindern. Deshalb werden wohl viele Nachfolgebetriebe der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) aus DDR-Zeiten ungeschoren davonkommen. Kürzungen bei Großgrundbesitzern etwa in Schleswig-Holstein dagegen sind wahrscheinlich.

Betriebe nicht leicht aufzuteilen

EU-Beamter Häusler wies den Einwand zurück, die Begrenzung lasse sich leicht umgehen, indem die Landwirte große Betriebe in mehrere kleinere aufspalteten. Wenn das so einfach sei, würden es große Subventionsempfänger schon jetzt machen, da ihnen bereits ein wenn auch geringerer als nun geplanter Teil gekürzt werde. Zudem könne man einen Betrieb auch nicht leicht aufteilen. "Das ist ein vorgeschobenes Argument", sagte Häusler.

Wegen der hohen Obergrenzen und der vollständigen Lohnkostenanrechnung glaubt Agrarexperte Ulrich Jasper von der AbL, dass der Kommissionsvorschlag "keine große Wirkung" haben wird. Er gehe zwar in die richtige Richtung, sei aber zu lasch ausgestaltet. "Man kann es etwas verbessern, wenn man nur 50 Prozent der Lohnnebenkosten anrechnet", sagte Jasper.

Die Kommission hat den Vorschlag für die Finanzperiode von 2014 bis 2020 im Oktober veröffentlicht. Er kann nur in Kraft treten, wenn EU-Parlament und -Rat zustimmen.

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