Kommentar Fürsorgepflicht: Grahl wird Wanderpokal

Hätte man Ex-Polizeidirektor Christian Grahl zum hochdotierten Spaziergänger gemacht, wär's okay gewesen. Die Versetzung ins Agrarressort aber kann dem Land schaden - und degradiert ihn zum Wanderpokal.

Wahr ist, dass der Dienstherr dem Beamten Fürsorge schuldet. Schließlich hat der sich ihm zur Treue verpflichtet. Nachdem er wegen seines unsensiblen Partyverhaltens in Ungnade gefallen war, musste man folglich Hannovers Polizeipräsidenten Christian Grahl versorgen. Wenn Uwe Schünemann ihn also gut dotiert spazieren gehen oder mit einer zivilrechtshistorischen Forschungsprofessur an die Polizeihochschule geschickt hätte, wäre das zu Lasten des Landes gegangen, aber doch okay gewesen.

Aber dafür aus seinem Ressort-Haushalt Geld freizuschlagen - das hat dem Innenminister wohl nicht geschmeckt. Also musste das Landeskabinett ran, und eine Versetzung Grahls beschließen - auf den bestdotierten derzeit vakanten planmäßigen Posten der Landesverwaltung. Dumm nur, dass der erhebliches Fachwissen erfordert: Sowohl Raum- und Bodenordnung als auch Agrar-Subventionen sind hochkomplexe Geschäftsbereiche. In beiden stehen für Niedersachsen Milliarden auf dem Spiel. Von beiden hat Grahl, zur Fachaufsicht berufen, keinen blassen Schimmer.

Das ist für alle die miesest-mögliche Lösung: dass Grahl dort aus Unwissenheit Schaden anrichtet, ist wahrscheinlich. Und der Fürsorgepflicht wird sie auch nicht gerecht. Denn die beinhaltet, Beamte nach ihrer Befähigung und Eignung zu beschäftigen - statt sie zum intraministeriellen Wanderpokal zu degradieren.

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Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.

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