Das Hickhack der Union schadet der Allgemeinheit: Der Kampf geht weiter

Juristisch ist die Kostenentscheidung makellos – und auch ihre Rechtsgrundlage ist sinnvoll. Bloß hatte der Gesetzgeber dabei nicht die Bremerhavener CDU-Fraktion vor Augen.

Wie jeder Richter-Spruch enthält auch der Beschluss 1 V 445/12 mit dem das Verwaltungsgericht Denis Ugurcu wieder in die Bremerhavener CDU-Fraktion eingliedert, eine Kostenentscheidung. Ihr Leitsatz lautet: „Die Verfahrenskosten hat die Stadt Bremerhaven zu tragen“.

Das wird, ganz unabhängig davon, wie’s ausgeht, auch überm Urteil im Verfahren 1 K 444/12 stehen – also in der Hauptsache im Fall Ugurcu: Bremerhaven zahlt. Es würde auch überm Beschluss des Oberverwaltungsgerichts stehen, sollten sich Michael Teiser & Co entscheiden, gegen den jetzigen Beschluss Beschwerde einzulegen. Sicher ist nur: Der Kampf geht weiter. Und: Die Kosten übernehmen wir.

Wohlgemerkt: Juristisch ist die Kostenentscheidung makellos, sie ist gut begründet – und auch die Rechtsgrundlage scheint sinnvoll. Bloß hatte der Gesetzgeber andere Prämissen: Er ging davon aus, dass innerfraktioneller Streit die Ausnahme bleibt, dass Gewählte nicht ihre Energie aufs Ziel richten, einander fertig zu machen, und, dass sie nicht aus Jux die Gerichtssäle des Landes als Bühnen für ihr erbärmliches Schmierentheater missbrauchen.

Kurz: Der Gesetzgeber hatte sich verantwortungsvolle Mandatsträger vorgestellt. So etwas, wie die CDU in Bremerhaven war ihm einfach fremd.

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Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.

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