Extremismusklausel ist rechtswidrig: Kristina Schröder abgewatscht
Projekte, die vom Staat gefördert werden, sollten eine umstrittene Extremismusklausel unterschreiben. So wollte es Kristina Schröder. Ein Verein klagte dagegen – und gewann.

Ihre „Demokratieförderung“ entsprach doch nicht dem Rechtstaat: Kristina Schröder. Bild: reuters
DRESDEN taz | Das Verwaltungsgericht Dresden hat die „Extremismusklausel“ des Bundes für rechtswidrig erklärt. Der Verein Alternative Kultur- und Bildungszentrum e. V. (AKuBiZ) hatte gegen den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geklagt, der ein Projekt des Vereins zwar als „demokratiefördernd“ anerkannte, ihm aber Mittel verweigerte, weil der Verein die Klausel nicht unterschreiben wollte.
Nach dem Willen des Familienministeriums müssen alle Initiativen, die mit staatlicher Unterstützung gegen rechts aktiv sind, diese Klausel unterzeichnen. Demnach müssen Initiativen prüfen, ob Kooperationspartner, Referentinnen und Referenten sich den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet fühlen. Das Ministerium begründete die Einführung der Klausel 2010 mit dem Verdacht, Initiativen gegen rechts würden von Linksextremisten unterwandert.
Das Dresdener Urteil ist ein schwerer Schlag für Kristina Schröder, denn das Gericht gab dem Kläger in allen Punkten recht. Steffen Richter, Sprecher des AKuBiZ, triumphiert: „Wir waren immer der Meinung, dass die Feinde der Demokratie nicht diejenigen sind, die aktiv für sie streiten, sondern diejenigen, die sie durch Formalia einschränken.“
Es ginge dem Verein nicht um die 600 Euro, die ihm vorenthalten wurden, sondern um das „grundsätzliche Demokratieverständnis“. Steffen Richter glaubt, dass das Urteil Signalwirkung haben wird und nun auch andere Initiativen rechtliche Schritte gegen die Klausel einleiten werden.
AKuBiZ hatte schon 2010 den Demokratiepreis des Landes Sachsen abgelehnt, weil Initiativen gegen rechts dort eine Extremismusklausel unterzeichnen sollten, bevor Familienministerin Schröder diese ab 2011 bundesweit einführte. Seither hagelte es bundesweit Proteste seitens zivilgesellschaftlicher Initiativen. Sie sehen sich durch die Klausel unter Generalverdacht gestellt und in ihrer Arbeit eingeschränkt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab nach dem Urteil bekannt, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Bis dahin bliebe die „Demokratieerklärung Bestandteil unserer Bescheide“, hieß es aus Berlin.
Leser*innenkommentare
alles beim Alten
Gast
Wieder ein Artikel der Kategorie: Halbwahrheiten sind die schlimmsten Lügen
Zitat: "Nach dem Willen des Familienministeriums müssen alle Initiativen, die mit staatlicher Unterstützung gegen rechts aktiv sind, diese Klausel unterzeichnen."
Sorry, aber ALLE Gruppierungen, die Geld aus den Extremismustöpfen wollen, müssen die Demokratieerklärung unterschreiben! Auch die gegen links aktiv sind.
Zitat: "Das Dresdener Urteil ist ein schwerer Schlag für Kristina Schröder, denn das Gericht gab dem Kläger in allen Punkten recht."
Das Urteil widerspricht nur einem Teil der Demokratieerklärung, weil er nicht konkret genug formuliert ist. Der Idee an sich widerspricht das Gericht nicht.
Versteher
Gast
Also wenn ich das richtig verstehe weigert sich eine Initiative sich zum Grundgesetz zu bekennnen und erklagt dann -mit Erfolg- dass diese trotzdem gefördert werden muss.
Dass heißt im Umkehrschluss, dass Initiativen gegen Linksextremismus sich durchaus auch zum Rechtsextremismus bekennen dürfen. Irgendwie fördert unser offensichtlich sehr reicher Staat alles und jeden und hofft dann, dass etwas g'scheites bei rauskommt.
Die Inkompetenz von Frau Schröder steht dennoch außer Frage. Nur damit keiner meint ich würde deren Amtsführung verteidigen.
viccy
Gast
Dem Artikel fehlet leider jeder Ansatz von Begründung der gerichtlichen Entscheidung. Vielleicht könnten Sie, Frau Stange, künftig den ein oder anderen Aspekt für den Bürger verständlich vermitteln. Das wäre ein großer Gewinn.
Carsten
Gast
Linke Logik. Wir lernen: Wenn Rechtsextremisten Andersdenkende und Gesellschaft terrorisieren, ist das böse. Wenn Linksextremisten dasselbe tun, sind sie gar keine Extremisten, sondern "Aktivisten" und lieb.
gesche
Gast
per Verwaltungsgericht wurde jetzt also Kristina Schröders Verfassungsfeindlichkeit festgestellt.
Dürfen wir wenigstens jetzt endlich erwarten, dass sie abtritt?
Celsus
Gast
So langsam wäre ich auch etwas beruhigter, wenn die Ministerin Schröder selber einmal die Extremismus-Klausel unterschreiben würde. Vielleicht mal für eine Zeitung wie die taz?