Lammert fordert Richterreform: Bundestag soll Richter wählen

Die Bestellung von Verfassungsrichtern habe eine große Tragweite, findet Bundestagspräsident Lammert. Deshalb fordert er, dass sie vom Bundestag gewählt werden.

„Müssen über jeden Verdacht erhaben sein“: Lammert über Verfassungsrichter. Bild: dapd

BERLIN dapd | Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) fordert, die Wahl der Verfassungsrichter zu reformieren. Das Plenum des Bundestages sollte die Richter mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden, mindestens aber der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages wählen, schreibt Lammert in der Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Ziel solle sein, „dass nicht nur jeder Bundesverfassungsrichter, sondern auch das Verfahren zu seiner Bestellung über jeden Verdacht erhaben sein muss“. Das Bundesverfassungsgericht selbst hält die derzeit angewandte Richterwahl durch einen Ausschuss zwar für grundgesetzkonform.

Doch im Vergleich zu den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts „zur unaufgebbaren parlamentarischen Gesamtverantwortung in anderen Angelegenheiten enttäuscht die Entscheidung“, schreibt der Bundestagspräsident. Denn das Gericht habe zuvor im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Euro-Rettung darauf bestanden, dass „Entscheidungen von erheblicher Tragweite“ grundsätzlich im Plenum zu treffen sind.

Da dem Bundesverfassungsgericht zweifellos eine erhebliche Bedeutung über das eigene Land hinaus auch im europäischen Integrationsprozess zukomme, wäre es nach Ansicht des Bundestagspräsidenten plausibler, „auch die Richter in öffentlicher Sitzung durch das Plenum des Deutschen Bundestages wählen zu lassen“, schreibt Lammert.

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