Brechmittelprozess: Aussage voller Widersprüche

Im dritten Prozess um den Brechmittel-Tod von Laye Condé hat jetzt zum ersten Mal der angeklagte Polizeiarzt ausgesagt – und sich damit unglaubwürdig gemacht

Wie oft er "Zwangs-Exkorporationen" durchgeführt hat, weiß Igor V. offenbar selbst nicht so genau Bild: dpa

Der Verlauf des dritten Verfahrens gegen den Polizeiarzt Igor V., der dem aus Sierra Leone stammenden Laye Condé im Dezember 2004 so lange Brechmittel und Wasser eingeflößt hatte, bis der ins Koma fiel und wenige Tage später starb, verhieß nichts Gutes – zumindest nicht für Prozessbeobachter der „Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé“ und Elke Maleika, Rechtsanwältin von Condés Mutter. Zu wenig konzentriere sich das Verfahren auf die Person des Angeklagten, der Condé durch die „Zwangsexkorporation“ zum Erbrechen verschluckter Drogenkügelchen bringen wollte. Mit dem gestrigen Prozesstag hat sich das geändert, denn Igor V. hat zum ersten Mal ausführlich ausgesagt – und dabei keine gute Figur abgegeben.

In den vorangegangenen Prozessen – sie endeten mit Freisprüchen für den Polizeiarzt, die vom Bundesgerichtshof (BGH) beide wieder aufgehoben wurden – hatte V. seinem Verteidiger das Wort überlassen. Jetzt wollte er selbst reden. Er habe, sagt er am ersten Prozesstag Anfang April, hunderte von Brechmittelvergaben durchgeführt, aber nur zwei unter Zwang – einschließlich der von Laye Condé. Er habe dies äußerst ungern getan und durch das Hinzuziehen eines Notarztes nach dem Ausfall von Condés Sauerstoffmessgerät gehofft, die Exkorporation beenden zu dürfen. Der Notarzt habe ihm aber „leider“ erlaubt, mit der Brechmittelvergabe fortzufahren.

Gestern behauptete er freilich, insgesamt fünf Zwangs-Exkorporationen durchgeführt zu haben – und keinen Notarzt verlangt zu haben: „Condés Vitalwerte waren alle in Ordnung, also war klar, dass das Messgerät kaputt war. Ich wollte deswegen nur einen Krankenwagen.“ Den Notarzt habe er lediglich auf Anraten eines Polizeibeamten gerufen. Er habe Condé gründlich untersucht, während er auf den Arzt gewartet habe, da sei es ihm gut gegangen.

Die gemeinsam mit dem Notarzt eingetroffenen Sanitäter stellten bei Condé indes kalte Hände, flache Atmung und verkleinerte Pupillen fest und verabreichten ihm Sauerstoff. Er könne sich das nicht erklären, so V., er habe nichts dergleichen festgestellt und regelmäßig Condés Pupillen untersucht. Später ergänzte er allerdings, die Pupillen wegen des schlechten Lichts im Exporporations-Raum nicht richtig erkannt zu haben, „und außerdem hat Condé ständig die Augen zugemacht.“

Mehrfach fragte die Vorsitzende Richterin, warum V. mit der Brechmittelvergabe nicht aufgehört habe: „Sie wollten das nach eigenen Angaben doch gar nicht tun – die vom Notarzt tatsächlich festgestellte, schlechte Sauerstoffversorgung hätte Ihnen doch genug Grund gegeben, damit aufzuhören.“ Er habe, so V., einfach keinen Anlass dafür gehabt; nachdem Condé Sauerstoff erhalten habe, sei es ihm ja wieder gut gegangen. „Ich wollte nicht tricksen, um aufhören zu können.“

Mehrfach, so die Vorsitzende Richterin, habe V. den Notarzt gefragt, ob er mit der Brechmittelvergabe weitermachen dürfe: „Das klingt für mich nach Unsicherheit. Und ich habe den Eindruck, dass Sie den Notarzt entgegen ihrer Aussage freiwillig gerufen haben, uns den Grund dafür aber nicht sagen mögen.“

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