ENERGIE: Locker über die sieben Prozent

227.748 gültige Stimmen für das Energie-Volksbegehren. Initiatoren fordert Entscheid am 22. September.

Sieht hübsch aus, bisher hat Berlin nur ein einziges davon: Windrad in Pankow. Bild: dpa

Das offizielle Endergebnis des Energie-Volksbegehrens ist da: 271.496 Unterschriften hat der Energietisch bei der Landesabstimmungsleiterin eingereicht. //www.wahlen-berlin.de/Abstimmungen/VB2013_NEnergie/presse/20130625.pdf?sel1=5059&sel2=1500:227.748 waren nach der Überprüfung durch die Bezirksämter gültig. Somit haben 9,2 Prozent der wahlberechtigten BerlinerInnen das Volksbegehren unterschrieben. Mindestens nötig für einen Erfolg //www.wahlen-berlin.de/wahlinfos/recht/Abstimmungsgesetz.pdf:sind sieben Prozent.

Nun stehen zwei Möglichkeiten offen: Entweder es gibt in den kommenden vier Monaten einen Volksentscheid oder das Abgeordnetenhaus übernimmt den Gesetzentwurf des Energietisches. Dieser sieht die Gründung von zwei kommunalen Unternehmen vor: Zum einen soll das Land mit einem Stadtwerk in Zukunft möglichst viele Haushalte in der Stadt als Kunden gewinnen, sie ausschließlich mit erneuerbaren Energien versorgen und die Energieeinsparung fördern, etwa durch energetische Gebäudesanierungen. Zweitens soll Berlin mit einem kommunalen Betreiber alles daran setzen, das Stromnetz von Vattenfall zurückzukaufen.

Diesen Stromnetzbetreiber gibt es bereits, er heißt Berlin Energie und bewirbt sich unter der Regie von Umweltsenator Michael Müller (SPD) nicht nur um die Konzessionen für das Gas-, sondern auch für das Stromnetz. Deren Übernahme könnte nicht einmal ein erfolgreicher Volksentscheid erzwingen. Denn EU-Recht schreibt vor, dass Kommunen ihre Konzessionen ausschreiben und im Wettbewerbsverfahren vergeben müssen. Für dieses Verfahren ist in Berlin Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) zuständig. Wenn Berlin seine Netze übernehmen will, dann muss Berlin Energie Nußbaum das beste Angebot aller Bewerber vorlegen.

Sondersitzung nötig

Dafür erhöhte das erfolgreiche Volksbegehren den politischen Druck. Doch der zugehörige Gesetzentwurf macht auch konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung der beiden neuen Unternehmen, etwa zur Besetzung von deren Aufsichtsgremien: Neben Senatsmitgliedern und ArbeitnehmerInnen sollen dort direkt gewählte VertreterInnen der Verbraucher sitzen. Vor allem das stößt bei der Koalition aus SPD und CDU auf Widerspruch, wenngleich der Landesvorstand der SPD die Übernahme des Volksbegehrens empfohlen hat. Letzteres scheint unwahrscheinlich, vor allem weil die CDU die Rekommunalisierung der Energieversorgung kritisch sieht.

Kommt es zum Volksentscheid, muss der Senat bis 19. Juli einen Termin hierfür festsetzen. Der Energietisch bekräftigte am Dienstag seine Forderung nach einer Kopplung mit der Bundestagswahl am 22. September. Das spare Kosten und sorge für eine hohe Beteiligung bei einer der wichtigsten Zukunftsfragen. In diesem Falle müsste das Abgeordnetenhaus in seiner Sommerpause eine Sondersitzung einberufen, um eine Position zum Volksentscheid zu verabschieden. Für einen erfolgreichen Entscheid //www.wahlen-berlin.de/wahlinfos/recht/Abstimmungsgesetz.pdf:müssten mindestens 621.000 wahlberechtigte BerlinerInnen dem Gesetzentwurf des Energietisches ihre Stimme geben und dabei gegenüber den ablehnenden Stimmen in der Mehrheit sein.

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