NS-Prozess in Hagen: Der Angeklagte ist nicht dement
Der Prozess gegen den früheren SS-Mann Bruins soll bis zum Urteil weitergeführt werden: Das Gericht glaubt nicht an die beginnende Erkrankung des Angeklagten.
HAGEN dpa | Das Hagener Landgericht hat eine Einstellung des Mordprozesses gegen den früheren SS-Mann Siert Bruins wegen seiner angeblichen Demenzerkrankung abgelehnt. Die Richter folgten am Freitag einem medizinischen Gutachter, der den 92-Jährigen für verhandlungsfähig hält. Die Verteidigung hatte die Einstellung beantragt, weil der Angeklagte Anzeichen von Demenz zeige und er der Verhandlung nicht mehr selbstkritisch folgen könne.
Es hätten sich aber keine Anhaltspunkte für eine Desorientierung ergeben, sagte der medizinische Gutachter vor Gericht. Es gebe nur eine leichte kognitive Störung, die man als Altersvergesslichkeit bezeichnen könne. „Eine Verhandlungsunfähigkeit ist aus medizinischer Sicht nicht gegeben.“ Der Gutachter sah aber Anzeichen dafür, dass sich der gebürtige Niederländer aus Resignation ein Stück aus dem Prozess zurückgezogen haben könnte.
Bruins soll 1944 als Mitglied des deutschen Grenz- und Sicherheitsdienstes im niederländischen Delfzijl an der Erschießung eines Widerstandskämpfers beteiligt gewesen sein. Die Anklage wirft ihm vor, zusammen mit einem inzwischen gestorbenen SS-Mann den Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema auf dem Weg in dessen Heimatort Appingedam hinterrücks erschossen zu haben.
1980 war Bruis bereits wegen Beihilfe zum Mord an zwei jüdischen Brüdern zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Wegen der Taten hatte ein niederländisches Sondergericht Bruins nach dem Krieg in Abwesenheit zum Tode verurteilt, die Strafe wurde später auf lebenslänglich abgeändert. Er wurde aber nie ausgeliefert.
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