Keine Auslieferung

Wegen einer Anklage im Heimatland dürfen Ausländer nur ausgeliefert werden, wenn sie einen rechtsstaatlichen Strafprozess erwarten können. Das Bundesverfassungsgericht gab gestern einer Vietnamesin Recht, der wegen Drogenhandels in Vietnam der Prozess gemacht werden soll. Hinter der Anklage vermutet die Frau einen Racheakt der vietnamesischen Zigarettenmafia, gegen die sie in Deutschland ausgesagt hatte. Das Kammergericht Berlin hielt die Auslieferung dennoch für rechtmäßig. Dabei habe das Gericht den Vorwurf der Vietnamesin nicht ausreichend untersucht, entschieden die Karlsruher Richter. Stellungnahmen deutscher Behörden stützten ihre Behauptung, seien aber in die Berliner Entscheidung nicht eingeflossen. So drohe der Vietnamesin nach Einschätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die Todesstrafe. (Az.: 2 BvR 1090/05) (dpa)