Berliner Polizeigesetz: Henkel hätte es gerne länger
Innensenator will Vorbeugehaft ohne Faktencheck und Evaluation auf vier Tage verlängern. Grüne empört.
Seit gut zwei Jahren ist Frank Henkel (CDU) Innensenator. Skandale um versiebte V-Mann-Informationen und geschredderte Neonazi-Akten kennzeichneten seine Amtszeit. Doch jetzt will der Mann zur Tat schreiten. Der Unterbindungsgewahrsam – auch Vorbeugehaft genannt – soll verlängert werden.
Bis dato dürfen Personen nach § 30 ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) von der Polizei maximal zwei Tage in Gewahrsam genommen werden. Henkel will vier Tage daraus machen. Warum? Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux, hat beim Innensenator nachgefragt. Am Donnerstag erreichte ihn die Antwort. Darin habe Henkel keinen einzigen Fakt genannt, warum die Verlängerung nötig sei. „Das ist bitter“, sagt Lux. „Der Innensenator verschärft die Gesetze und weiß nicht, warum.“
Es ist ein uraltes CDU-Anliegen, das Henkel umzusetzen im Begriff ist. Seit Ende der 90er Jahre, als der Kreuzberger Erste Mai noch regelmäßig in Straßenschlachten endete, fordern die Konservativen, potenzielle Steinewerfer vorab für vier Tage aus dem Verkehr zu ziehen. Durchsetzen konnte sich die CDU damit nicht.
Aber nun, wo der Erste Mai befriedet ist, kommt es dazu. Die SPD ist bei den Koalitionsverhandlungen im Herbst 2011 eingeknickt. Dabei hatte die damals amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers seinerzeit ausdrücklich erklärt: „Ich sehe keine Notwendigkeit für eine Ausweitung.“
Es handelt sich bei Weitem nicht nur um potenzielle Steinewerfer, die nach § 30 ASOG in Gewahrsam genommen werden können. Auch für hilflose Personen oder minderjährige Treber gilt das Gesetz. 2012 wurden in Berlin 2.212 Menschen in Gewahrsam genommen. 2013 waren es 1.554. Die Gründe dafür hat Henkel indes nicht mitgeteilt. Dazu habe er keine Daten, heißt es. Es erfolge keine systematische Erfassung. Auf welche Studien oder Erkenntnisse sich der geplante Eingriff in die Bürgerrechte dann stütze, hatte Lux gefragt. Henkels nichtssagende Antwort: Die Ausweitung sei unerlässlich, um die Begehung von Straftaten bei andauernden Großlagen und Versammlungen zu verhindern. Auch bei Sportveranstaltungen könne die Neuregelung hilfreich sein, ergänzte Polizeipräsident Klaus Kandt auf Nachfrage der taz.
Nicht mal zu einer Evaluation der bestehenden Regelung sei der Innensenator bereit, empört sich Lux. Dazu bestehe keine Pflicht, erklärte Henkel.
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