: Amt ohne Recht
Strafanzeige gegen Ausländerbehörde wegen der rechtswidrigen Abschiebung dreier Afghanen gestellt
„Dieser Fall“, finden die RechtsanwältInnen Erna Hepp und Thorsten Buschbeck, „muss juristische Folgen haben.“ Deshalb erstatteten die beiden gestern Strafanzeige gegen die Hamburger Ausländerbehörde wegen der „rechtswidrigen“, so Hepp und Buschbeck, Abschiebung dreier Afghanen. Ihre MandantInnen Munawara Q. sowie das Ehepaar Nasieha und Nasir M. waren am Mittwochabend mit Polizeigewalt nach Kabul ausgeflogen worden, obwohl zwei Hamburger Gerichte ihre Abschiebung untersagt hatten (taz berichtete gestern).
Sie hätten ja schon viel erlebt, räumten die beiden Anwälte gestern auf einer Pressekonferenz ein. Dass aber die Ausländerbehörde „nicht bereit ist, richterliche Beschlüsse zu beachten, ist eine neue Dimension“. Behördensprecher Norbert Smekal bestritt indes, sein Amt würde rechtswidrig handeln. Die Betroffenen wären freiwillig ausgereist. Warum sie das tun sollten, obwohl ihre Abschiebung noch am Mittwoch gerichtlich untersagt worden war, konnte Smekal nicht erklären.
Eine „Verletzung von Grund- und Menschenrechten“ sieht Fanny Dethloff, Flüchtlingspastorin der Nordelbischen Kirche. Die drei AfghanInnen seien von Behördenmitarbeitern zur Ausreise „genötigt worden“. Das Amt sei offenbar „außer Kontrolle geraten“ und müsse nun notfalls durch Gerichte gezwungen werden, „den Rechtsstaat zu achten“, so Dethloff. SMV