: Großes Kino, große Verluste
FINANZEN Erneut steht in Bremen die Commerzbank vor Gericht – bei der Vermittlung eines Medienfonds hat die Bank über ihre Provision geschwiegen
Wegen falscher Anlageberatung wurde vor der Zivilkammer des Bremer Landgerichts am Donnerstag erneut eine Klage gegen die Commerzbank verhandelt. Ein Bremer Rechtsanwalt hatte 35.000 Euro in einen Medienfonds investiert und damit Verluste erlitten. Die Klage gegen die Commerzbank strebte er an, weil diese ihn nicht über die fast 9 Prozent Provision aufgeklärt hatte, die sie für die erfolgreiche Vermittlung vom Fonds-Anbieter zurückerstattet bekommen hatte.
Einen bereits abgeschlossenen Vergleich hatte die Commerzbank wieder aufgekündigt, nun musste der Anwalt erneut vor Gericht ziehen. Auch am Donnerstag war keine Einigung möglich, die Commerzbank ließ sich durch einen Anwalt vertreten, der darüber allein nicht entscheiden konnte. Legt die Bank nicht schnell ein neues Angebot vor, so folgt das Urteil des Gerichts. Dabei ist in dem Fall auch andernorts bereits zugunsten der Anleger entschieden worden: Verhandelt wird über den „Medienfonds III“ der Münchner Firma VIP.
„Lord of War“ oder „An deiner Schulter“ – Hollywood-Filme mit Stars wie Nicholas Cage und Kevin Costner wurden aus dem Fonds finanziert. Auch mit dem Geld des Bremer Anwalts. Solche Fonds galten als gute Anlage, brachten einst Steuervorteile durch eine spezielle Regelung, bei der Verluste aus der Kapitaleinlage mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnet werden konnten. 2005 änderte sich das Gesetz, 2007 dann wurden die Gründer der VIP-Medienfonds wegen Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt: Bei den Filmfonds seien nur etwa 20 Prozent der Anlagegelder in Filmproduktionen geflossen, der Rest landete auf Bankkonten und wurde als Festgeld verzinst. Die Finanzämter forderten Steuernachzahlungen von den Anlegern. Jährlich 10 Prozent seien es gewesen, sagt der Bremer Anwalt zur taz, über die Jahre fast ein Totalverlust.
Der VIP-“Medienfond III“ beschäftigt deutsche Gerichte bis heute. Nach wie vor sind Klagen der vielen Tausend Anleger anhängig. Entschieden hat der Bundesgerichtshof bereits über ein wichtiges Detail: Die Informationen in der Fonds-Broschüre über die Provision seien nicht ausreichend gewesen. Hätte er von der Höhe der Provision gewusst, sagte der Anwalt vor Gericht, so hätte er nicht investiert, „auf keinen Fall“. JPB