25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: „Kindeswohl muss Vorrang haben“

Vor 25 Jahren wurde die UN-Konvention beschlossen. Die Grüne Franziska Brantner über die fehlende Verankerung im Grundgesetz und wieso sie das ändern will.

Kinder auf dem Spielplatz. Bild: dpa

taz: Frau Brantner, vor 25 Jahren beschloss die UNO die Kinderrechtskonvention. Ist sie nicht genauso machtlos wie die Menschenrechtskonvention – weil alle Staaten unterschreiben, sich aber keiner daran hält?

Franziska Brantner: Ich würde in diesem Zusammenhang nie den Begriff machtlos verwenden. Bei politischen Diskussionen kann man sich immer auf sie berufen. Die Frage ist, inwieweit sie rechtlich wirklich durchgesetzt werden. Bei den Menschenrechten ist das genauso. Es ist ein langer Prozess, und man braucht Mehrheiten auf nationaler Ebene, um die Einklagbarkeit dieser Rechte voranzubringen.

Erst seit 2010 ist aus den Kinderrechten ein einfaches Gesetz ohne Vorbehalte geworden.

Ich finde es peinlich, dass es 20 Jahre gedauert hat.

Vielen Kinderschutzorganisationen reicht das nicht. Sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Genau. Denn dann kann man in einzelnen Gesetzen auf den Vorrang des Kindeswohls pochen: zum Beispiel im Baurecht oder in der Stadtplanung. In Schleswig-Holstein steht in der Gemeindeordnung, dass es eine Beteiligung von Kindern geben muss, wenn sie von Vorhaben betroffen sind. Es darf nicht vom guten Willen der Beteiligten abhängen, ob das Kindeswohl gefördert wird.

Wieso ist das bis heute nicht geschehen?

Weil eine Partei, die CDU, sich sperrt. Die SPD ist da nicht das Hindernis. Ich glaube, viele haben Angst, das Kindeswohl dem Elternrecht voranzustellen, wenn es um die Beziehung zwischen Kindern und Eltern geht. Weil „die Eltern am Ende doch besser wissen, was gut fürs Kind ist“. Das hat was mit tradierten Familienbildern zu tun. Dabei geht es nicht darum, immer alles umzusetzen, was ein Kind will, sondern auch gegen andere durchzusetzen, was seinem Wohl dient.

Gleichzeitig hat man das Grundrecht auf Asyl eingeschränkt. Ist es leichter …

… etwas Altes zu schwächen, als was Neues zu stärken? Ja! Das habe ich mich schon mehrfach gefragt. Ich finde das bedenklich. Bei den Frauenrechten hat sich ja in der Verfassung vieles zum Guten verändert, aber dass wir es nicht schaffen, die Kinderrechte hier zu verankern, ist wirklich eine Schande.

Wo werden in Deutschland Kinderrechte missachtet?

Ich finde es unerträglich, dass in einem so reichen Land wie Deutschland die Kinderarmut steigt. Obwohl eine Auswertung der familienpolitischen Leistungen gezeigt hat, dass es Reformbedarf gibt. Die Große Koalition geht das Thema Kinderarmut überhaupt nicht an.

Was muss auf internationaler Ebene geschehen?

In der UNO steht eine Bewertung der Millenniumsziele an. Die letzten Ziele waren stark auf Kinder ausgelegt, da ging es um Kindersterblichkeit, um Bildung von Kindern. Das hat Kinder auf der ganzen Welt gestärkt. Wir fürchten, dass dieser Fokus in den neuen Zielen verloren geht. Bei der Kinderrechtskonvention müssen die Einklagemöglichkeiten beim Kinderrechtsausschuss verstärkt werden.

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