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Archiv-Artikel

Karlsruhe stärkt Väter-Rechte

KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nichtehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Nach einem gestern veröffentlichten Beschluss sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf (Az. 1 BvR 1444/01, 29.11.2005). Unter bestimmten Voraussetzungen können die Gerichte eine Adoption auch gegen den Willen des Vaters oder der Mutter gestatten. Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen weniger streng, wenn nichteheliche Väter nie das Sorgerecht für ihr leibliches Kind hatten.