: Firmen schützen gegen Fusionen
BERLIN taz ■ In Deutschland ansässige Firmen sollen sich gegen feindliche Übernahmeversuche durch ausländische Unternehmen effektiv wehren können. Darauf legt die Bundesregierung Wert. Gestern stellte das Finanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Demnach dürfen die Vorstände betroffener Firmen sich so genannte Vorratsbeschlüsse von ihrer Hauptversammlung genehmigen lassen. Das heißt, sie dürfen präventive Abwehrmaßnahmen gegen eine feindliche Übernahme beschließen, um im konkreten Fall schneller handeln zu können. Die EU-Kommission wollte eigentlich das Gegenteil erreichen und Übernahmen stark erleichtern. Doch die EU-Mitgliedsstaaten stellten sich gegen die Kommission. Die geänderte Regel soll im Sommer 2006 in Kraft treten. KOCH
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