in kürze BETRIEBLICHE SKIFERIEN : Kein Unfallschutz
Wer mit seiner Betriebssportgemeinschaft Skifahren geht, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Es fehle „jeder zeitliche und örtliche Bezug“ zur Arbeit, so das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts. Danach sind auch Fußball- und ähnliche Turniere gegen andere Betriebssportvereine nicht mehr versichert. (Az. B 2 U 29/04R) (afp)