: Tegel offen lassen? Ja, obwohl …
FLIEGEN Bundestags-FDP präsentiert Gutachten, nach dem die Betriebserlaubnis verlängert werden könnte
Rückenwind für Hartmut Mehdorn: Ein Gutachten bestärkt den BER-Chef in seinen Gedankenspielen, den Flughafen Tegel offen zu lassen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält es juristisch für möglich, dass das Land die Betriebserlaubnis in einem Moratorium verlängert.
Anders als oft angenommen, schreibt laut dem Gutachten der Planfeststellungsbeschluss für den neuen Flughafen nicht vor, Tegel zu schließen. Die FDP-Fraktion hatte das Gutachten in Auftrag gegeben und fordert nun, Tegel nach der Eröffnung des Neubaus noch zwei bis fünf Jahre weiterzubetreiben.
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) als Aufsichtsratschef des BER sprach sich dagegen aus. Er verwies in der FAZ auf die Kosten: „Zwei Standorte, das müsste sich erst einmal rechnen.“ Außerdem habe der Berliner Beschluss Bestandskraft, Tegel spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme des BER zu schließen.
An dieser Stelle setzt das Gutachten an: Bei geänderter Sachlage – etwa einem höheren Passagieraufkommen – könne die Verwaltung den Beschluss von Amts wegen ändern. Oder die Flughafengesellschaft beantragt, das Verfahren wieder aufzugreifen.
Davor ist aber eine Hürde zu nehmen: Sobald die neue Sachlage bekannt ist, bleiben drei Monate Zeit für den Antrag. Dass es im neuen Airport mit der Startkapazität von 27 Millionen Passagieren bald eng werden kann, ist aber schon lange bekannt.
Im vergangenen Jahr flogen von Tegel und Schönefeld-Alt mehr als 25 Millionen Passagiere. Am Neubau sind schon weitere Ausbaustufen genehmigt, die die Kapazität durch Terminalsatelliten auf bis zu 45 Millionen steigern könnten.
„Wenn die Satelliten stehen, könnte man auch auf Tegel verzichten“, so FDP-Fraktionsvize Martin Lindner. Bis dahin könne ein Moratorium aber helfen, den BER ohne Druck Stück um Stück in Betrieb zu nehmen. Klagen gegen eine Tegel-Verlängerung fürchtet die FDP nicht. „So etwas dauert ja“, sagte Lindner mit Blick auf den Instanzenweg bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. „Bis das in Leipzig gelandet ist, hat sich das erledigt.“ DPA