HARTZ IV
: Auch für Studenten mit Kleinkindern

DRESDEN | Alleinerziehende StudentInnen haben während der Betreuung von Kleinkindern Anspruch auf Hartz IV. Das stellte das Sozialgericht Dresden jetzt in einem Beschluss fest (Az: S 20 AS 1118/13 ER ) Eine 32-Jährige hatte sich nach der Geburt ihrer Tochter vom Studium beurlauben lassen und verlor damit den Anspruch auf BAföG. Das Jobcenter lehnte ihren Antrag auf Hartz IV aber mit der Begründung ab, sie könne das Baby in einer Kita betreuen lassen und weiter studieren. Dies sei „verfassungswidrig“, so das Gericht. (dpa)