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Archiv-Artikel

Streit um Alkoholtests

BLUTPROBEN Innen- und Justizsenator uneins, ob die Polizei eine richterliche Anordnung einholen soll

Schwarz-Grün streitet über die Entnahme von Blutproben: Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) und Justizsenator Till Steffen (GAL) sind uneins, ob Polizisten erlaubt werden soll, selbst Blutproben anzuordnen – ohne einen Richter einzubinden. Nach der Rechtsprechung ist für eine Blutentnahme grundsätzlich ein richterlicher Beschluss nötig; nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft und Polizei selbst entscheiden. Am Donnerstag wurde bekannt, dass die Polizei bei einem mutmaßlichen Vergewaltiger von 9.30 Uhr bis 15.25 Uhr warten musste, bis sie informiert wurde, dass der zuständige Richter keine Blutprobe anordnete. Dem Richter hätten die Informationen für eine Blutprobe nicht ausgereicht, erläuterte die Justizbehörde. (dpa)