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Archiv-Artikel

Ausgleich für Angehörige

NSU-PROZESS Bayerns Justizministerin Merk: Durch Verschiebung entstandene Kosten werden ersetzt

Von WOS

BERLIN taz | Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat den Angehörigen der NSU-Opfer eine Entschädigung für die finanziellen Folgen zugesichert, die durch die Verschiebung des Prozessauftakts entstehen. Ursprünglich sollte das Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU an diesem Mittwoch beginnen. Doch wegen Fehlern bei der Zulassung ausländischer Journalisten hatte das Oberlandesgericht München am Montag den Beginn des Prozesses auf den 6. Mai verschoben. Die Akkreditierung soll wiederholt werden.

Zahlreiche der 77 Nebenkläger und ihre Anwälte hatten längst ihre Flüge, Züge und Hotelzimmer gebucht, die wegen einer Messe in München derzeit besonders teuer sind. „Ich bedaure die Verlegung des NSU-Verfahrens wegen ihrer Konsequenzen für die Opfer sehr“, teilte Bayerns Justizministerin Merk mit. Sie habe die Entscheidung des Gerichts aber zu akzeptieren. „Einen finanziellen Ausgleich wird es in jedem Fall geben.“ WOS