Mit Daten gegen rechte Gewalt

SPEICHERUNG II In der Neonazidatei sind über 11.000 gewaltorientierte Rechtsextremisten gelistet. Auch hier soll der Bundestag nachbessern

KARLSRUHE taz | Nur wenige Wochen nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie stand fest: Deutschland soll eine Neonazidatei erhalten. Selbst Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stimmte der Einführung des neuen Sicherheitsgesetzes zu.

Nach dem Vorbild der Antiterrordatei soll sie helfen, den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zu verbessern. Da sich die Datei auf „gewaltorientierte“ Rechtsextremisten im Inland konzentriert, ist der Bundesnachrichtendienst nicht beteiligt.

Bisher sind in der Datei 11.464 Rechtsextremisten gespeichert, so das Bundesinnenministerium auf Anfrage der taz. Rund 6.600 hat die Polizei geliefert, 4.900 stammen vom Verfassungsschutz von Bund und Ländern.

Die Rechtsextremismusdatei stand in Karlsruhe zwar nicht direkt auf dem Prüfstand. Die Richter forderten den Bundestag jedoch auf, auch hier über Anpassungsbedarf nachzudenken.

So hat der Gesetzgeber unter dem Eindruck der NSU-Morde „erweiterte Recherchemöglichkeiten“ direkt in der Neonazidatei zugelassen. Zum Beispiel soll beim Untertauchen eines rechten Gewalttäters gleich abgefragt werden, welche Sympathisanten in letzter Zeit zufällig ihren Ausweis verloren haben. Dafür gab es bisher noch keinen Anwendungsfall, weil in der Datei die technischen Voraussetzungen noch fehlen. Nach dem Karlsruher Urteil dürfte es auch künftig solche Recherchen kaum geben, da Kontaktpersonen nicht mehr als eigene Kategorie gespeichert werden dürfen.

Außerdem geht die neue Recherchemöglichkeit auch weit über eine bloße „Informationsanbahnung“ hinaus. Das Hauptproblem der Neonazidatei bleibt dagegen bestehen: dass der Verfassungsschutz Informationen über seine V-Leute nicht gerne mit der Polizei teilt. CHR

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