Gashahn offen

Gasverbraucher erhalten Rückenwind vor Gericht: Stadtwerke müssen Preiserhöhungen erklären

RATINGEN/DÜSSELDORF taz ■ Boykotteure von undurchsichtigen Gaspreiserhöhungen aus Ratingen haben gestern vor dem Landgericht Düsseldorf recht bekommen: Gaslieferanten dürfen ihren Verbrauchern nicht damit drohen, den Gashahn abzudrehen, wenn diese die Zahlung höherer Gaspreise verweigern (AZ 12 O 544/05). Zudem müssten die Gastanbieter wegen ihrer Monopolstellung bei Preiserhöhungen ihre Kalkulation offen legen. Nur so könne der Kunde sich vergewissern, ob der höhere Preis gerechtfertig sei und hingenommen werden müsse. Die Stadtwerke Ratingen sind nach denen in Mönchengladbach die zweiten, die ihre Erhöhungen begründen müssen.

Geklagt hatte ein Ratinger Bürger, der sich im Februar 2005 mit weiteren Verweigerern in der Bürgerinitiative (BI) „Gaspreisboykott Ratingen“ zusammenschloss. Für Leonora Holling, seine Anwältin und gleichzeitig Sprecherin der BI, ist das Düsseldorfer Urteil ein großer Erfolg: „Öffentliche Versorger dürfen nicht aus reiner Gewinnorientierung heraus ihre Preise erhöhen, das ist uns jetzt bestätigt worden“, sagt sie. Die Stadtwerke, die zu 51 Prozent der Kommune gehören, haben im vergangenen Jahr die Strompreise extrem angezogen. „Die Mehrzahlungen lagen im zweistelligen Prozentbereich“, so Holling. Die Stadtwerke hatten sich jedoch geweigert, ihre Kalkulation offen zu legen und drohten daraufhin schriftlich den Boykotteuren das Gas abzustellen.

Vor dem Landgericht hatten die Vertreter der Stadtwerke dann behauptet, die Drohung sei „durch einen Computerfehler“ verschickt worden. Sie müssen aber trotzdem die Kosten des Verfahrens tragen. Das Ergebnis des entsprechenden Gerichtsstreits zwischen Eon und der BI „Gaspreise-runter-OWL“ steht noch aus. NAW