: Keine Blockbildung
LADENÖFFNUNG Berlin will bis zum Frühjahr ein neues Gesetz vorlegen
Der Berliner Senat will so bald wie möglich ein neues Ladenöffnungsgesetz beschließen. Die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Änderungen sollten zügig umgesetzt werden, erklärte Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke) nach einem Gespräch mit den Kirchen sowie Vertretern von Handel und Gewerkschaft. Die Senatsverwaltung strebt eine Verabschiedung durch das Abgeordnetenhaus bis zum Frühjahr an.
Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten in ihrer Entscheidung vom 1. Dezember zwar nicht die Zahl von zehn verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr beanstandet, sofern jeder Einzelfall ausreichend begründet sei. Sie rügten aber, dass die Geschäfte an sämtlichen Adventssonntagen geöffnet sein dürfen. Lompscher kündigte an, dass es wohl keine Ladenöffnung mehr an zwei Sonntagen hintereinander geben werde. Auch im Streit über die Öffnungszeiten im Hauptbahnhof muss laut Lompscher der Gerichtsentscheid beachtet werden. Es sei richtig, dass inzwischen 18 der 80 Geschäfte in den Passagen sonntags nicht mehr öffnen dürfen. Laut Gesetz ist sonntags allein der Verkauf von Reisebedarf zulässig.
Vertreter des Handels betonten, dass der „liberale Kern“ des Ladenöffnungsgesetzes gleichwohl erhalten bleiben müsse. Nils Busch-Petersen, der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands, machte darauf aufmerksam, dass sich das Gericht nicht an den Adventssonntagen gestört habe, sondern an der „Blockbildung“, weshalb er vorschlug, die beanstandeten Sonntage zu entzerren.