Wo saufen subversiv ist

Vatertag

Grundsätzlich ist es reizlos, an Christi Himmelfahrt mit dem Bollerwagen durch die Gegend zu ziehen und in rauen Mengen alkoholische Getränke zu konsumieren: Angeblich wird an dem Tag das Dreifache des Durchschnitts gekippt, aber in Niedersachsen muss es noch deutlich mehr sein. Gerade in Hannover!

Das hat längst Berlin den Rang abgelaufen als Hauptstadt der Vatertagsausflügler, vielleicht weil der Weg um den Maschsee so kurz oder das Wasser nicht so tief ist oder weil Berlin auch ohne Alkohol erträglich wäre. Man weiß es nicht.

Jedenfalls: Dieser inoffizielle Titel gerät jetzt in Gefahr. Denn Männer, die echte Kerle sein wollen, haben einen neuen Hotspot: Göttingen. Die Nikolaistraße und der Nikolaikirchhof sind dort seit vergangenem Jahr Alkoholverbotszone. So etwas wollte Rot-Grün in der Landeshauptstadt ursprünglich auch, hat dann aber doch gekniffen und jetzt lungern an der beliebten Limmerstraße immer so bedrohliche Wachleute rum, die aussehen wie …, naja, dafür ist der Krieg zu lang vorbei.

Die Göttinger aber haben Nägel mit Köpfen gemacht. Die haben eine echte „Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Straßenraum“ erlassen, und die ist rechtens, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt hat. Und jetzt bietet sich kommenden Donnerstag erstmals die Gelegenheit, diese Gegensätze aufeinander prallen zu lassen – nämlich das Verbot, durch die Gegend zu laufen und dabei zu saufen, und das Vatertagsritual: also durch die Gegend laufen und dabei saufen. Das Schönste aber: Durch eine Gesetzes-, pardon, Verordnungslücke könnte eine derartige Alkoholisierten-Demo das Pichelverbot legal ad absurdum zu führen. Saufen ist dort nämlich, laut extra angefertigten Schildern nur „sonnabends und sonnntags von 0.00 Uhr bis 8.00 Uhr“ verboten, nicht aber feiertags. Also wenn das kein Grund ist, sich auf dem Nikolaikirchhof mal so richtig die Kante zu geben – dann gibt es keinen.  BES