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Archiv-Artikel

Opferrechte gestärkt

SEXUELLER MISSBRAUCH Bundesrat bestätigt längere Verjährungsfristen: Jetzt 30 statt 3 Jahren

Von SIS

BERLIN taz | Opfer sexueller Gewalt können jetzt länger als bisher Schadenersatz einklagen. Die Frist setzte der Bundesrat am Freitag von bislang drei Jahren auf dreißig Jahre hoch. Die Änderung ist Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), das der Bundestag im März mit den Stimmen der Koalition verabschiedet hatte.

Jetzt können Betroffene dreißig Jahre lang zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen, wenn ihr Körper, ihre Gesundheit und ihre sexuelle Selbstbestimmung verletzt worden sind. Darüber hinaus wurde der Beginn der Verjährungsfrist auf das 21. Lebensjahr der Opfer verschoben. Den Opfern soll mehr Zeit eingeräumt werden, sich über den Missbrauch klar zu werden und Anzeige zu erstatten. Viele Opfer bringen erst im Alter von Mitte 40 die Kraft auf, darüber zu reden.

Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt jetzt bis zu zwanzig Jahre. Das heißt, dass schwere Sexualdelikte frühestens dann verjähren, wenn das Opfer 41 Jahre alt ist.

Opfer sollen in Gerichtsverfahren nicht mehr mehrfach vernommen werden. Stattdessen soll verstärkt mit Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit den Opfern gearbeitet werden. SIS