: STEIN AUF STEIN
Stärker als bisher begrenzt werden können Mieterhöhungen in gefragten Wohngegenden. Eine zum 1. Mai in Kraft getretene Änderung des Mietgesetzes räumt den Bundesländern einen entsprechenden Spielraum ein, diese Regelung umzusetzen. Demnach kann bei bestehenden Mietverhältnissen die Erhöhung auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt werden. Bisher liegt die Grenze bei 20 Prozent. Die neue Deckelung gilt nur für bestehende Mietverhältnisse in gefragten Stadtvierteln mit akutem Wohnungsmangel. Bei Neuvermietungen gilt hingegen nach wie vor keine Obergrenze.
Drei Monate lang die Miete nicht mehr mindern können Mieter trotz Lärm, Schmutz und Baugerüsten bei energetischer Modernisierung durch den Vermieter. Nach wie vor dürfen jährlich elf Prozent der Kosten für eine bessere Dämmung auf die Mieten umgelegt werden. Mit der neuen Regelung sollen energetische Modernisierungen für Hauseigentümer erleichtert werden.
Besser vor sogenannten Mietnomaden geschützt werden Vermieter seit dem 1. Mai. Zahlen Mietnomaden ihre Miete nicht oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann künftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden. Gerichte müssen Räumungsklagen vorrangig bearbeiten. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes rund 70.000 Zwangsräumungen vollstreckt – ein Großteil davon in Gewerbe- oder Immobilieneigentum. Vermieter können außerdem künftig auch eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter die vereinbarte Kautionssumme nicht oder nur teilweise zahlt.
Das Gärtnern im städtischen Raum ist das Thema des „Urban Gardening“-Kongresses am 1. und 2. Juni in Bremen. „Urban Gardening“ soll ein neues Bewusstsein schaffen, dass eine „grüne“ Umwelt in der Stadt selbst von den Bewohnern mitgestaltet werden kann. Dabei soll es um Themen wie Umweltgerechtigkeit, Integration, Arten- und Biotopschutz, Klimaschutz und nachhaltige Nutzung gehen.
Informationen unter: www.natuerlichbremen.de/mdgb/markt-der-gruenen-branche-2013/
In Kraft getreten ist die soziale Erhaltungsverordnung im Hamburger Szeneviertel Sternschanze. Damit müssen Vermieter und Investoren beachten, dass nun bauliche Veränderungen dem Stadtbild entsprechen und eine Genehmigung erfordern. Bei Verkäufen hat die Stadt das Vorkaufsrecht. Außerdem wird die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen erschwert. Informationen unter: www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3948512/soziale-erhaltungsordnung-sternschanze.html