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Archiv-Artikel

Keine Einbürgerung wegen Burka

FRANKREICH Weil seine Frau den Ganzkörperschleier trägt, verweigert die Regierung einem Muslim die Staatsbürgerschaft. Das sei unvereinbar mit den Grundwerten der Republik

„Er verdient es nicht, die Staatsbürgerschaft zu erhalten“

Premier Fillon

AUS PARIS RUDOLF BALMER

Die französische Regierung will die noch laufenden Debatte über die Ganzkörperschleier (Nikab und Burka) mit einem Exempel beschleunigen. Per Dekret lehnte Immigrationsminister Eric Besson am Dienstag den Einbürgerungsantrag eines Marokkaners ab, weil seine Gattin aus religiösen Gründen das Haus nur ganz verschleiert verlassen darf. Besson stützt sich auf ein Gutachten des obersten Verwaltungsgerichts, das zum Schluss kam, der betreffende Mann habe „im Alltag einen diskriminierende Haltung, die so weit geht, dass er sich weigert, Frauen die Hand zu geben, und eine Trennung der Mädchen und Knaben, selbst der jüngsten Brüder und Schwestern einer Familie, verlangt“.

Seine Gattin, die wie ihr Mann der sehr strenggläubigen Tabliq-Bewegung angehört, stimme dem zwar zu. Dennoch sei eine solche Lebensweise, „auch wenn sie mit religiösen Vorschriften gerechtfertigt wird, mit den Grundwerten der Republik, und namentlich mit dem Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter, unvereinbar“. In diesem Entscheid wird also nicht die Tatsache, dass der Gatte einen Zwang ausübt, angekreidet, sondern eine mit den französischen Grundwerten in Widerspruch stehendes Verhalten, das „die vom Artikel 21-4 im Zivilgesetzbuch vorgesehenen Bedingungen einer Assimilierung nicht erfüllt“.

Premierminister François Fillon erklärte gestern im Radio, er werde Bessons Dekret unterschreiben und damit rechtsgültig machen: „Das Zivilrecht sieht seit langem vor, dass man die Einbürgerung einer Person ablehnen kann, wenn diese die Grundwerte der Republik nicht respektiert.“ Weniger formell fügte der Regierungschef als Warnung für andere an: „Wenn dieser Mann seine Einstellung nicht ändert, hat er in unserem Land keinen Platz. Auf jeden Fall verdient er es nicht, die französische Staatsbürgerschaft zu erhalten.“ Eine Premiere ist dieser Entscheid nicht ganz, denn 2008 war bereits einer Marokkanerin die Einbürgerung verwehrt worden, weil das Verwaltungsgericht an ihrer „mit den Grundwerten unvereinbaren, radikalen Ausübung ihrer Religion“ Anstoß nahm.

Der jetzt von Besson geschaffene Präzedenzfall ist nur vor der laufenden Diskussionen über eine „Burka-Verbot“ und der Debatte über die nationale Identität zu verstehen. Besson hatte vorweggenommen, dass für ihn eine integrale Verschleierung mit der französischen „nationalen Identität“ nicht kompatibel sei. Wie sein Regierungskollege, Innenminister Brice Hortefeux, möchte er, dass den verschleierten Frauen und auch ihren Ehegatten die Aufenthaltsbewilligung systematisch verweigert wird und erst recht die Einbürgerung, denn das sei wie die „Aufnahme in die nationale Gemeinschaft“. Die Vizevorsitzende der rechtsextremen Front National, Marine le Pen, forderte im Radio prompt, dass der Mann sofort vor Gericht gestellt und ausgewiesen werden müsse.