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Archiv-Artikel

Gashahn muss offen bleiben

KÖLN dpa ■ Die Stadtwerke im niedersächsischen Delmenhorst dürfen Protestkunden nicht den Gashahn zudrehen. Ein Sprecher des Amtsgerichts in Delmenhorst bestätigte am Samstag entsprechende Angaben des Bundes der Energieverbraucher in Köln. In einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts sei den Stadtwerken eine Sperrung der Gaszufuhr für den Kunden untersagt worden, solange der Nachweis der Angemessenheit der Gebührenerhebung nicht offen gelegt sei. Ein Kunde hatte die Zahlung der erhöhten Gaspreise verweigert. Daraufhin kündigten die Stadtwerke eine Sperre an, was nun in der vorläufigen Entscheidung gestoppt wurde. Der Bund der Energieverbraucher ermutigte Kunden, „von ihren gesetzlichen Rechten auf Zahlungsprotest“ Gebrauch zu machen. Derzeit verweigern nach seinen Angaben 500.000 Kunden die Zahlung des erhöhten Gaspreises.