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RECHTSEXTREMISTENGericht hebt Demoverbot auf

DRESDEN | Das Verwaltungsgericht Dresden hat das von der Stadt verfügte Demonstrationsverbot für Rechtsextremisten am Jahrestag der Bombardierung Dresdens aufgehoben. Die Beschränkung der für den 13. Februar angemeldeten Demo auf eine nur „stationäre“ Versammlung greife in unzulässiger Weise in die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit ein. Damit berief sich das Gericht auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. (apn)

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