Kurnaz: Rückkehr rechtlich möglich

Bremen taz ■ Der ohne Anklage in Guantánamo internierte Bremer Türke Murat Kurnaz darf – wenn ihn die USA je freilassen – wieder zurück nach Bremen kommen. Das Innenressort teilte mit, dass es von seinem Versuch Abstand nehme, dem inhaftierten Kurnaz die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen. Auf Rechtsmittel gegen das entsprechende Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts werde man verzichten. Die Bundesregierung hob unterdessen die EU-weite Einreisesperre gegen Kurnaz auf. SPD und Grüne begrüßten die Entscheidung. Nun gehe es darum, Kurnaz freizulassen oder ein rechtmäßiges Verfahren gegen ihn zu eröffnen.

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